© Stefan Fencl
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Klimaschutz: Sofortprogramm für Biogas-Anlagen beschlossen

Mehrbelastung der VerbraucherInnen von vorneherein ausgeschlossen

Aufgrund der gebotenen Dringlichkeit hat Wirtschaftsminster Martin Bartenstein dem Ministerrat mit Unterstützung von Umweltminister Josef Pröll ein Sofortprogramm für die Sicherung von Ökostromanlagen vorgeschlagen, die aufgrund von Preissteigerungen bei Rohstoffen in ihrem Bestand akut gefährdet sind. Heute ist es gelungen mit dem Koalitionspartner eine Einigung über diesen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu erreichen." erklärte der Umweltminister im Anschluß an den Ministerrat.

Inhalt der "kleinen" Novelle des Ökostromgesetzes ist eine Sonderunterstützung im Volumen von rund 20 Millionen Euro für Betreiber von Biogasanlagen und Anlagen für flüssige Biomasse, die in Folge stark gestiegener Rohstoffpreise stark unter Druck geraten sind. Derzeit sind 270 Biogasanlagen sowie 54 Anlagen für flüssige Biomasse in Betrieb. "Wir mussten Preissteigerungen bei Rohstoffen, wie etwa Mais aber auch bei Altspeiseölen, in Höhe von 100 Prozent verzeichnen. Mehrkosten werden daher mit 4 Cent je Kilowattstunde abgegolten", so der Wirtschaftsminister.

Hintergrund:

Gegenüber den ursprünglichen Kalkulationen hat sich der Maispreis seit dem Vorjahr auf Grund von Ernteausfällen in Österreich nahezu verdoppelt. Ausgehend von dieser Preissteigerung bei Biogasanlagen, belaufen sich die Mehrkosten pro erzeugter kWh auf 5,5 Cent bei Biogas. Bei Ökostromanlagen auf Basis von flüssiger Biomasse ist eine vergleichbare Preisentwicklung gegeben.

Es ist daher dringend notwendig, für die betroffenen Ökostromanlagenbetreiber die Preissteigerungen, die in dieser Form nicht vorhersehbar waren, zu kompensieren, um den wirtschaftlichen Ruin dieser Anlagen und damit einen empfindlichen Einbruch in der Ökostromentwicklung abzuwenden. Es sollte daher durch eine Verordnungsermächtigung der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit in die Lage versetzt werden, für Ökostromanlagen die Ökostrom auf Basis von flüssiger Biomasse oder von Biogas erzeugen, einen Rohstoffzuschlag zu bestimmen, der die Preissteigerungen ausgleicht.

Der heute beschlossene Vorschlag sieht vor, die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen aus jenen Mitteln der Ökostromförderung zu sichern, die bislang nicht ausgeschöpft wurden (11 - 12,5 Mio. Euro) sowie jener Mittel, die voraussichtlich im Jahr 2008 nicht in Anspruch genommen werden. Durch diese Vorgangsweise wäre auch sichergestellt, dass es zu keiner Mehrbelastung der Verbraucher kommt.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /