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Grünbuch: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen

Verbraucher sollen die Qualität und den Mehrwert europäischer Nahrungsmittel besser erkennen

Brüsse Die Europäische Kommission hat vor kurzem eine Debatte über die zukünftige Gestalt der Informations- und Absatzförderungsprogramme für EU-Agrarzeugnisse angestoßen. Mit der Vorlage eines Grünbuchs hierzu hat die Kommission ihren Konsultationsprozess begonnen, um eine ehrgeizige und noch gezieltere Absatzförderungsstrategie für die Zukunft zu entwickeln, die den Verbrauchern – innerhalb und außerhalb der EU – die Qualität, die vielfältigen Traditionen und den Mehrwert europäischer Agrarerzeugnisse und Lebensmittel klar vor Augen führen soll.

Bei der Vorstellung des Grünbuchs in Brüssel hob EU-Kommissar Dacian Cioloș, zuständig für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Folgendes hervor: ‘Im Interesse der Gesundheit und anderer wichtiger Belange unserer Verbraucher gelten für die Landwirte in der EU sehr viel strengere Vorschriften über Lebens­mittelsicherheit, Umweltverträglichkeit und Tierschutz als für ihre Konkurrenten andernorts auf der Welt. Die europäische Agrar- und Ernährungswirtschaft benötigt daher eine ehrgeizige und wirksame Absatzförderungspolitik, die den Mehrwert von Europas Agrarerzeugnissen deutlich herausstellt. Auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wirtschaftswachstum in Europa ist es sehr bedeutsam, dass der Agrar- und Ernährungssektor der EU seine Stellung sowohl auf den traditionellen als auch den neu entstehenden Märkten ausbauen kann. Wir müssen deshalb prüfen, welche Anpassungen bei unseren Absatzförderungsprogrammen nötig sind, um dieses Ziel am besten zu erreichen.’

Das vorgelegte Konsultationsdokument behandelt eine Reihe von Fragen zu den verschiedensten Aspekten der Absatzförderung, wobei alle Beteiligten ‑ Verbraucher, Erzeuger, Handel und Behörden ‑ aufgefordert sind, bis zum 30. September 2011 ihre Bemerkungen und Anregungen zu übermitteln. Unter Berücksichtigung dieser Antworten wird die Kommission eine im nächsten Jahr zu veröffentlichende Mitteilung ausarbeiten, die im Weiteren dann in Vorschläge für Rechtsvorschriften münden soll.

Das Grünbuch ist in vier Teile untergliedert: Definition des europäischen Mehrwerts bei der Absatzförderungspolitik; Ziele und Umsetzungsmaßnahmen auf dem EU‑Binnenmarkt, einschließlich der lokalen und regionalen Märkte; Ziele und Umsetzungsmaßnahmen auf dem Weltmarkt; und allgemeinere Gesichtspunkte der Programminhalte und Verwaltungsmodalitäten. Die insgesamt 16 Fragen, die für Konsultationszwecke gestellt werden, gehen auf unterschiedliche Aspekte und politische Gestaltungsmöglichkeiten ein und sollen den interessierten Leser zur Beantwortung stimulieren. So wird z. B. gefragt, welcher spezifische Bedarf bei der Information und Absatzförderung sowohl im EU-Binnenmarkt als auch auf dem Außenmarkt besteht und welche Prioritäten gesetzt werden sollten. Eine weitere Frage bezieht sich auf Mehrländer-Programme und welche Anreize für solche Programme mit stärkerer europäischer Dimension geschaffen werden können.

Hintergrund

Die derzeit geltenden EU-Rechtsvorschriften über Informations- und Absatzförde­rungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gehen in ihren Ursprüngen auf die 1980er Jahre zurück. Im Laufe der Zeit fanden eine Reihe von Vorschriftenanpassungen statt, um insbesondere die hinzugekommenen Qualitäts­regelungen mit ihren Gütezeichen berücksichtigen. Die für die Absatzförderung getätigten EU-Haushaltsausgaben im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates beliefen sich in den letzten Jahren auf 50,6 Mio. EUR (2007), 53,2 Mio. EUR (2008), 47,4 Mio. EUR (2009) und 47,4 Mio. EUR (2010). Im Rahmen der derzeitigen Absatzförderungsregelung zielen die meisten Programme (71% nach Anzahl, 74% wertmäßig) auf den EU-Binnenmarkt ab, wobei rund 8% als Mehrländer-Programme konzipiert sind. Zwischen 2006 und 2010 wurden 190 Absatzförderungsprogramme genehmigt, die zumeist eine dreijährige Laufzeit hatten und für die eine finanzielle Beteiligung aus EU‑Haus­haltsmitteln in Höhe von insgesamt 259,4 Mio. EUR1 gewährt wurde (Amn.: Hierzu muss jeweils der Kofinanzierungsbeitrag der vorschlagenden Organisationen und der Mitgliedstaaten kommen). Schließlich noch ist zu sagen, dass aufgrund der bereits jetzt sehr strengen Vorschriften rund 59% der Förderanträge im Zeitraum 2006-2010 abgelehnt wurden.

Quelle: Eu-Kommission


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /