© IEA Wind Energy Annual Report 2009 (Draft Japan) via WWEA
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Ökostromgesetz im Bundesrat

Ökostrom soll Österreich von Atomstromimporten unabhängig machen

Mit dem Ökostromgesetz 2012 wird der finanzielle Förderrahmen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern von 21 Mio. € auf 50 Mio. € angehoben. Die Regierung will Österreich damit unabhängig von Atomstromimporten machen.

Bundesrätin Monika MÜHLWERT (F/W) merkte an, dass das Ökostromgesetz aufgrund der dafür notwendigen Zweidrittelmehrheit auch mit der Opposition intensiv diskutiert worden sei, wobei sich gezeigt habe, dass diese viele konstruktive Vorschläge einzubringen hatte. Es sei bedauerlich, dass es erst der Katastrophe von Fukushima bedurft habe, damit die Diskussion über erneuerbare Energie beschleunigt wurde. Die Freiheitlichen würden dem Gesetz, das grundsätzlich in die richtige Richtung weise, aber trotzdem nicht zustimmen, da ein weiteres Mal die Mehrkosten auf die SteuerzahlerInnen abgewälzt werden.

Bundesrat Magnus BRUNNER (V/V) konnte die Argumentation seiner Vorrednerin nicht nachvollziehen. Sozial Schwächere würden durch die eingeführte Deckelung entlastet, betonte er. Das Gesetz stelle einen bedeutenden Schritt zur Nutzung erneuerbarer Energieträger dar. Es bringe für alle beteiligten Gruppierungen, für Umwelt wie Wirtschaft, gleichermaßen etwas. Die Kernenergie sei als Energielieferant gescheitert. Österreich leiste mit der Förderung der erneuerbaren Energie einen Beitrag zum Klimaschutz wie auch zum Wirtschaftswachstum, wovon viele Branchen profitieren würden. Es bringe auch viele administrative Vereinfachungen. Bemerkenswert darin sei die erstmalige Definition der Zielpfade beim Ausbau der erneuerbaren Energie, die mit den Vertretern der Branchen erreicht wurde. Man baue die Warteliste im Bereich der Photovoltaikanlagen ab und erweitere deren Kontingent. Es müsse auch berücksichtigt werden, dass das gesamte Finanzierungssystem aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission umgestellt musste.

Auch Bundesrat Johann KRAML (S/O) konnte das Abstimmungsverhalten der FPÖ nicht nachvollziehen. Auch von Seiten der ansonsten sehr kritischen Medien sei das Gesetz positiv bewertet worden. Das Gesetz bringe mehr Förderungen, eine faire Kostenverteilung und ambitionierte Zielsetzungen im Bereich der erneuerbaren Energieträger. Wer Ökostrom beziehe, müsse allerdings auch bereit sei, etwas mehr zu bezahlen. In Zukunft werde man sich auch noch mehr der Förderung des Energiesparens widmen, sagte Kraml.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) meinte, es habe sich aus Sicht der Grünen ausgezahlt, gegen die ersten Vorlagen des Gesetzes entschlossen aufzutreten. Nun gebe es wesentliche Verbesserung, wie die Festlegung der Mindestziele und die Vereinfachung der Vergabeverfahren. Was die Mehrkosten betreffe, so belaste man nicht allgemein die SteuerzahlerInnen, sondern die EnergieverbraucherInnen. Allerdings sollte der Zugang sozial schwächerer Gruppen zu Maßnahmen für mehr Energieeffizienz verbessert werden, um mehr soziale Gerechtigkeit bei den Energiekosten zu erreichen. Trotz verschiedener Details, die noch verbessert werden sollten, können die Grünen dem Gesetz nun zustimmen. Sie merkte noch an, dass in Wahrheit auch Strom aus AKW indirekt massiv gefördert werde, hier herrsche keine Kostenwahrheit. Nur die Investition in erneuerbare Energie sei daher eine Investition in eine sichere Energieversorgung für die Zukunft.

Bundesrat Friedrich HENSLER (V/N) stellte fest, dass auch erneuerbare Energien anfänglich nicht unumstritten waren, da sie mit vielen Kostenfaktoren verbunden seien, die man anfänglich nicht richtig einschätzen konnte. Österreich beschreite mit dem vorliegenden Gesetz den Weg zu einer gesicherten Energieversorgung aus Windenergie, Biomasse, Photovoltaik und Wasserkraft.

Bundesrat Johann SCHWEIGKOFLER (S/T) verwies ebenfalls auf das erhöhte Fördervolumen, welches das Gesetz bringe. Wichtig sei aber, darauf zu achten, dass die verwendete Biomasse aus Österreich komme, es sei auch nicht der beste Weg, wenn dafür landwirtschaftliche Fläche verbraucht werde. Als Ziel strebe man an, für 2020 einen Anteil von 85 % an erneuerbarer Energie zu erreichen. Die Deckelung und die Aufteilung der Kosten zwischen Haushalten und Industrie sei sehr fair ausgefallen. Mit der Bewilligung von Anlagen sei aber immer noch zu viel bürokratischer Aufwand verbunden, sagte Schweigkofler, hier sei noch etwas zu tun.

Bundesrat Ferdinand TIEFNIG (V/O) hob vor allem die Förderung der Biomasse- und Biogasanlagen hervor, die nun erleichtert werde. Dadurch entstehe nun Sicherheit für die Investoren, und es sei auch mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze zu rechnen. Die aus dem Einsatz von erneuerbarer Energie entstehenden Kosten könnten durch Maßnahmen für mehr Energieeffizienz wieder kompensiert werden, regte er an.

Für Bundesrat Wolfgang BEER (S/W) gehört die Zukunft zweifellos den erneuerbaren Energien, es müsse aber noch viel in deren technische Entwicklung investiert werden. Österreich war in diesem Bereich führend, sei aber etwas ins Hintertreffen geraten. Bei der technischen Weiterentwicklung der Energieeffizienz sei Österreich aber noch sehr gut aufgestellt. Das Gesetz eröffne den Weg in eine gute Zukunft, zeigte sich der Redner überzeugt.

Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER meinte, es sei eine Regelung gefunden worden, die einem internationalen Vergleich standhält. Sie sei auch relativ schnell und unter Einbeziehung aller Branchenvertreter erreicht worden. Man habe die breite Zustimmung der Oppositionsparteien gesucht und deren Vorschläge einbezogen. Man fördere neue Technologien mit dem Ziel, diese bald zur Marktreife zu bringen. Es sei aber nicht möglich, dafür die SteuerzahlerInnen heranzuziehen, da diese eine direkte Förderung darstellen würde, welche die EU verbiete. Man habe deswegen den Weg gewählt, die Kosten über den Markt hereinzubringen. Es entstehe daraus eine durchaus erträgliche Belastung der KonsumentInnen. Er bedauere nur, dass keine Fünf-Parteien-Einigung erzielt werden konnte.

Österreich wolle bis 2015 gänzlich auf Strom aus Atomenergie verzichten und habe ambitionierte Ziele in seiner Energiestrategie formuliert. Er plane, in den nächsten Jahren die zur Verfügung stehenden Mittel vor allem für bessere Energieeffizienz einzusetzen. Die Photovoltaik brauche noch eine weitere Entwicklung, um sie markttauglich zu machen, werde aber jetzt schon sehr gut unterstützt. Er stehe auch hinter der Lösung, die man für die Förderung älterer Biogasanlagen gefunden habe, sagte der Minister.

Bundesrätin Cornelia MICHALKE (F/V) begründete ihre Ablehnung mit der Stellungnahme des Landes Vorarlberg zum vorliegenden Gesetzesbeschluss. Zwar sei die Anhebung der Förderungen positiv zu vermerken, doch seien eine Reihe von Forderungen nicht umgesetzt worden. Man hätte auch eine andere Regelung als die jetzt gewählte Form einer Abwälzung der Kosten auf den Endkunden finden können, meinte sie.

Der Bundesrat erteilte dem Ökostromgesetz 2012 mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit seine Zustimmung.

Quelle: Parlamentskorrespondenz


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /