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Position der österreichischen Bundesregierung

zum Vorschlag der EU-Kommission zum "burden-sharing"

Die Europäische Union nimmt im Bereich der Klima- und Energiepolitik eine weltweite Führungsrolle ein. Österreich ist innerhalb der EU Vorreiter im Bereich erneuerbarer Energieträger und startet auch beim Klimaschutz innerhalb vergleichbarer Staaten auf hohem Niveau.

Das gemeinsame Ziel aller EU-Mitgliedstaaten muss die konkrete Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen sein. Dabei muss darauf Bedacht genommen werden, dass Klimaschutz eine globale Herausforderung ist, die nur global zu bewältigen ist. Die Europäische Union ist hier einen großen Schritt voraus gegangen.

Die EU bekennt sich zu ihrer Verantwortung und leistet einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz durch Setzen konkreter Ziele. Die Österreichische Bundesregierung unterstützt daher die Zielsetzung der Europäischen Kommission, hält aber gleichzeitig fest, dass angesichts des schon bisher hohen Beitrags Österreichs eine faire Lastenverteilung und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit derösterreichischen Industrie und der damit verbundenen Arbeitsplätze hohe Priorität haben muss. Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen auch die Interessen der Konsumenten berücksichtigen.

Klimapaket

Das nun als nationale Vorgabe für Österreich in den Bereichen wie dem Gebäude-, Verkehrs-, Landwirtschafts- und Abfallsektor vorgeschlagene Reduktionsziel von -16% im Vergleich zu 2005 ist eines der EU-weit ambitioniertesten Ziele. Dies bedeutet ausösterreichischer Sicht jedenfalls, dass der Klima- und EnergiekursÖsterreichs konsequent fortgesetzt werden muss und zusätzliche Anstrengungen aller Ressorts, der Länder sowie der relevanten Sektoren der Volkswirtschaft notwendig sind. Die Lastenverteilung wird von der Kommission nach einem BIP/Kopf-Schlüssel vorgenommen. Das führt dazu, dass wirtschaftlich stärkere Mitgliedstaaten einen größeren Beitrag zu leisten haben als wirtschaftlich schwächere. Die EU wird die Klimaschutzziele nur dann erreichen können, wenn sie auch in anderen Feldern der Politik kohärent vorgeht, wie etwa im fürÖsterreich besonders relevanten Bereich des Transitverkehrs (Wegekostenrichtlinie).

Emissionshandel

Österreich unterstützt grundsätzlich den Ansatz der Kommission, einheitliche und faire Marktbedingungen im Rahmen des Emissionshandelssystems für die Zeit nach 2012 ins Auge zu fassen.Österreich erwartet von der Kommission ein Höchstmass an Transparenz bei der Bewertung von Sektoren sowie der Zuteilung von Zertifikaten.

Die Versteigerung von CO2-Zertifikaten kann aus österreichischer Sicht ein Grundprinzip für die Zuteilung von Emissionsrechten sein. Allerdings sind Sonderregelungen für energieintensive Industrien erforderlich, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU nachhaltig zu sichern. Bei der Produktion einer Tonne Stahl in Europa wird nur halb so viel CO2 frei gesetzt wie bei der Produktion einer Tonne Stahl in China. Maßnahmen, die zu einer Abwanderung von Produktionen aus Europa führen, sind weder in Sachen Klimaschutz noch im Hinblick auf Sicherung europäischer Arbeitsplätze akzeptabel.

Österreich fordert die Erarbeitung internationaler, sektoraler Vereinbarungen der Industrie und die Entwicklung sektoraler Benchmarks als Teil einer Post-2012-Lösung, um gemeinsam mit WTO-tauglichen Importregelungen zur Schaffung gleicher Wettbewerbsvoraussetzungen für die im globalen Wettbewerb stehenden europäischen Unternehmen beizutragen.

Erneuerbare Energieträger

Das von der Kommission für Österreich vorgeschlagene Ziel von 34 % ist eines der ambitioniertesten Ziele innerhalb der EU. Österreich liegt gemessen am Anteil erneuerbarer Energie im europäischen Vergleich an der 4. Stelle und hat mit einem Anteil von 23 Prozent bereits jetzt einen höheren Anteil als die für die gesamte EU angepeilten 20 Prozent. Die Vorleistungen einzelner Staaten müssen bei den nationalen Vorgaben besser berücksichtigt werden, weil eine zusätzliche Steigerung von einem bereits hohen Niveau schwieriger zu erzielen ist. Die von der Kommission vorgeschlagenen Ziele sollten sich daher an den nationalen Potentialen orientieren und die Zielvorgaben auf fairer Basis erfolgen. Von der österreichischen Bundesregierung gesetzte nationale Ziele sind unabhängig von einer verpflichtenden Vorgabe der EU zu sehen, weil bei dieser nach den finanziellen Folgen zu fragen ist. Das Erreichen ambitionierter Ziele hinsichtlich des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch wird durch Verbesserungen bei der Energieeffizienz in allen Bereichen wesentlich begünstigt.

Rückfragehinweis:

BUNDESKANZLERAMT
UMWELTMINISTERIUM
BMVIT
BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT

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OTS0246 2008-01-24/13:37



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /