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GLOBAL 2000: Irreführung bei Stromkennzeichnung jetzt beenden!

Begutachtungsentwurf der Stromkennzeichnungsverordnung enthält neue Transparenz, aber mehr Kontrolle notwendig - "Dreck am Stecker" darf nicht mehr getarnt werden!

Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 begrüßt die Ansätze zu mehr Transparenz im aktuellen Entwurf der Stromkennzeichnungsverordnung der Aufsichtsbehörde E-Control, fordert aber mehr Klarheit und Kontrolle. Die Begutachtungsfrist für die Novelle der Verordnung, zu der GLOBAL 2000 Vorschläge eingebracht hat, endet heute. "Strom hat entgegen weitverbreiteter Ansicht sehr wohl ein Mascherl - seine Herkunft aus einem Atomkraftwerk, aus einem fossilen Kraftwerk oder aus erneuerbarer Erzeugung muss gekennzeichnet werden - sofern der vorliegende Entwurf nun konsequent umgesetzt wird. Die Irreführung der StromkundInnen durch eine unklare und lückenhafte Stromkennzeichnung kann damit endlich beendet werden", kommentiert Dr. Reinhard Uhrig, Energie und Atom-Experte von GLOBAL 2000.

Keine Tarnung für den "Dreck am Stecker"

Kontrollen sind nötig, um die bestehenden und nach Verordnung erweiterten Vorschriften zur Stromkennzeichnung auf Rechnungen und Werbematerialien durchzusetzen. Um die Konsequenzen eines Verstoßes den Stromhändlern bewusst zu machen, schlägt GLOBAL 2000 einen neuen, deutlichen Paragraphen in der Verordnung vor: "Stromhändler sollen gemäß Elektrizitätswirtschaftsgesetz aufgefordert werden, fehlende oder falsche Angaben richtig zu stellen. Um Unterlassungsfall sollen sie gemäß Paragraph 99.2 dieses Gesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 75.000 Euro bestraft werden. Denn immer wieder kommt es vor, dass Stromhändler wie der Verbund mit 'Strom aus Wasserkraft' werben, ohne der Vorschrift des Ausweises des Gesamt-Versorgermixes nachzukommen - ein klarer Verstoß gegen das Gesetz", stellt Uhrig klar. "Um den StromkundInnen die Glaubwürdigkeit der Stromkennzeichnung zu demonstrieren, müssen solche Gesetzesvorschriften und auch die bestehenden Strafen bei Gesetzesverstößen deutlich und konsequent exekutiert werden" fordert Uhrig.

Graustrom muss Farbe bekennen

Nach dem Atomstrom-Gipfel der Bundesregierung mit den Umweltschutzorganisationen Greenpeace und GLOBAL 2000 und Vertretern der Energiewirtschaft am 1. Juli ist absehbar, dass endlich die Abgabe von "Strom unbekannter Herkunft" an EndkundInnen in Österreich in der nächsten ElWOG-Novelle verboten wird. Das bedeutet, dass für 17,5 Prozent der gesamten an StromkundInnen abgegebenen Elektrizität, die bisher als "Strom unbekannter Herkunft" oder so genannter "Graustrom" durch die Lücken der Kennzeichnungspflicht rutschten, voraussichtlich ab 1. Juli 2012 Herkunftsnachweise vorgelegt werden müssen. "Der ,Graustrom' wird also endlich Farbe bekennen müssen und auch um die klare Kennzeichnung als Atomstrom nicht mehr herumkommen", freut sich Uhrig. Diese Neuerung muss allerdings in einer Novelle des Bundesgesetzes ElWOG geregelt werden. "Jetzt schon muss aber in der Stromkennzeichnungsverordnung die Grundlage gelegt werden, dass hier nicht mit billigen Zertifikaten aus dem Ausland Dreck-Strom umetikettiert wird", fordert Uhrig. So führt ein neuer Verordnungspunkt im vorliegenden Entwurf dazu, dass das Ursprungsland der Herkunftsnachweise angegeben werden kann und dass angegeben werden kann, ob Strom zusammen mit dem Nachweis erworben wurde, also direkt zum Erzeuger rückverfolgt werden kann. Dazu Uhrig: "Wir fordern, dass diese 'Kann-Bestimmungen' in 'Muss-Bestimmungen' umgewandelt werden, damit es zu einem Maximum an Transparenz für die StromkundInnen kommt. Denn diese können dann entscheiden, ob sie lieber heimisch erzeugten, rückverfolgbaren Strom oder mittels importierter Nachweise umetikettierten Strom beziehen - sprich Dreckstrom bezahlen wollen."



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Weitere Infos: Global2000

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /