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Fördergelder auf dem Bierdeckel ausrechnen: Energieberater legen neues Förderkonzept vor

Vorschlag sieht Pauschalbeträge vor – Kritik an Abschreibungsplänen der Bundesregierung: „Steuermodell bevorzugt Besserverdiener.“

Pullach b. München, 03.08.2011. Der Europäische Verband der Energie- und Umweltschutzberater (EVEU e.V.) fordert von der Bundesregierung eine Vereinfachung der Förderprogramme im Bereich Gebäudesanierung und regenerative Energien und hat dazu ein eigenes Förderkonzept vorgelegt. Kernpunkt des EVEU-Vorschlags: Die unzähligen Förderprogramme für einzelne Technologien oder Energieträger, wie Wärmepumpen oder Solar, sollen durch einfache Pauschalbeträge abgelöst werden. Wer beispielsweise die Heizung austausch, soll 2.500 EUR Förderung erhalten, wer das Dach saniert 1.500 EUR. „Maßgeblich für die Höhe der Förderung ist die energetische Effizienz der Maßnahme und damit am Ende die eingesparte Energie und nicht die Technologie, mit der die Energie eingespart wird“, sagt Thomas Lohr. „Wir wollen ein langfristiges, leicht verständliches und gerechtes Förderkonzept“, so der EVEU-Vorsitzende.


Bereits seit Jahren beklagen die Energieberater den Schlingerkurs der Bundesregierung in der Förderpolitik. „Das andauernde Auf und Ab und Hin und Her hat die Verbraucher stark verunsichert. Verlässlichkeit und Planungssicherheit waren Fremdwörter in der Förderpolitik der letzten Jahre“, so Thomas Lohr. Zudem seien die bestehenden Fördermaßnahmen gekoppelt an bestimmte Energieträger, Technologien, Energiewerte oder Quadratmeterzahlen viel zu undurchsichtig und kompliziert. Thomas Lohr nennt das Förderprogramm der Stadt Landeshauptstadt München als Beispiel: „Die Kosten für die Beratungsleistung, die ich als Hausbesitzer benötige, um das Programm überhaupt in Anspruch nehmen zu können, fressen den Förderbetrag fast restlos auf. Der Hausbesitzer hat also nichts davon, außer einem Haufen Papierkrieg“, kritisiert der EVEU-Vorsitzende.

Damit müsse endlich Schluss sein. „Was wir brauchen sind nachhaltige, verlässliche und einfach verständliche Rahmenbedingungen“, fordert Thomas Lohr. „Friedrich März hat vor Jahren einmal gefordert, dass jeder Bürger seine Steuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können solle. Wir wollen, dass jeder Hausbesitzer seine Fördergelder auf einem Bierdeckel ausrechnen kann“, so Lohr.

Mit dem Förderkonzept des EVEU wäre dies durchaus möglich: Insgesamt stehen dem Hausbesitzer nach dem EVEU-Modell für die energetische Sanierung rund 12.000 EUR Gesamtförderung zur Verfügung. „Diese Zahl ist nicht aus der Luft gegriffen. Sie entspricht in etwa den bestehenden Förderprogrammen. Es geht uns nicht um die Höhe der Förderung, sondern nur um den Weg, wie die Hausbesitzer an die Fördergelder gelangen“, betont Thomas Lohr. Tauscht ein Hausbesitzer eine Heizung aus, die älter als 15 Jahre ist, bekommt er 2.500 EUR. Wird dabei auf eine regenerative Heizung zurückgegriffen, gibt es nochmal 1.000 EUR obendrauf. Der Einsatz von Solar bei der Brauchwasserbereitung wird mit 500 EUR gefördert, der Einsatz von Solar als Heizungsunterstützung mit 1.500 EUR. Für den Austausch der Fenster oder die Sanierung des Daches gibt es ebenfalls 1.500 EUR. Wer die Fassade dämmt, kann mit 2.500 EUR rechnen und für kontrollierte Wohnraumlüftung stehen 1.000 EUR zur Verfügung. Gefördert werden Einzelmaßnahmen oder auch das Komplettpaket. Als Nachweis für die Förderfähigkeit soll nach dem Vorschlag des EVEU die Handwerkerrechnung genügen. „Das Ganze muss einfach und unkompliziert sein, damit Impulse und Anreize für Hausbesitzer geschaffen werden. Wir müssen die Austauschgeschwindigkeit deutlich erhöhen und dem Sanierungsstau ein wirksames Mittel entgegensetzen“, erklärt Thomas Lohr.

Das neue EVEU-Energiekonzept sei dabei nicht nur einfacher, als die bestehenden Fördermaßnahmen, sondern auch gerechter als die von der Bundesregierung geplante steuerliche Abschreibung von Modernisierungsmaßnahmen. „Die Möglichkeit der Steuerabschreibung ist ein Geschenk an Besserverdiener. Was hat ein Rentner und Hausbesitzer groß davon, wenn er die Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend machen kann“, fragt sich Thomas Lohr. Zudem sehe das Modell keine Teilförderungen vor. „Auch hier trifft die Regelung erneut nur Besserverdiener, die die hohe Investitionssumme für die Gesamtförderung aufbringen können“, kritisiert der EVEU-Vorsitzende.

In den kommenden Wochen will der EVEU sein Förderkonzept weiter konkretisieren und mit politischen Entscheidungsträgern diskutieren. Ab September soll eine erste Fassung des Förderkonzepts dann auf der Website des EVEU (www.eveu.de) zum Download bereitstehen.
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