Stuttgart, 17. August 2011. Die derzeit im Europäischen Rat debattierte EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht vor, öffentliche Wohnungsunternehmen zu belasten: Die Wohnungsunternehmen in den Kommunen sollen laut Vorgabe jährlich eine energetische Steigerungsrate von drei Prozent vorweisen können.
„Grundsätzlich begrüßen wir die EU-Energieeffizienzrichtlinie“, erklärt Apl. Prof. Müller, Leibniz-Universität Hannover, Partner der GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. „Allerdings würde das Sanierungsvorhaben in Deutschland neben den hunderttausenden Wohnungen der kommunalen Wohnungsunternehmen auch rund 190.000 öffentliche Gebäude, wie etwa Schulen und Verwaltungen, betreffen und allein dafür Kosten von etwa 40 Milliarden Euro verursachen.“ Apl. Prof. Müller weiter: „Auf Mieter und Kommunen würde eine finanzielle Mehrbelastung zukommen, die nur schwer zu schultern ist. Hierbei ist zu bedenken, dass diese öffentlichen Gebäude in der Regel keine Einnahmen erzielen.“
Der neue Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission sieht mehrere Maßnahmen vor. Durch eine genauere in Echtzeit agierende Verbrauchserfassung sollen die Endverbraucher in der Lage sein, ihren Energieverbrauch besser steuern zu können. Die Energieverteiler sollen durch die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen bei den Endkunden Einsparungen in Höhe von 1,5 Prozent ihres Energieabsatzvolumens erzielen.
Der öffentliche Sektor soll laut EU-Kommission als Vorreiter gelten: eine jährliche Renovierung von drei Prozent der Gesamtgebäudefläche soll hier zur Reduzierung des Energieverbrauchs führen. Die EU-Mitgliedstaaten werden von der Kommission aufgefordert ehrgeizig diesen angestrebten Maßnahmen zu folgen, um so bis 2020 das Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent zu erreichen.
„Neben den Kernländern der EU befinden sich viele EU-Mitgliedsstaaten in einer schwierigen finanziellen Situation“, gibt Apl. Prof. Müller zu bedenken. Insofern ist es fraglich, ob sich die Ziele europaweit umsetzen lassen, denn neben den Energiesparmaßnahmen müssen auch die normal anfallenden Instandhaltungen finanziell bewältigt werden. Es wäre besser, die Ziele, die mit der neuen Energieeffizienzrichtlinie erreicht werden sollen, an einem realistisch erreichbaren Maß auszurichten. Damit wäre eine weitere Überforderung der EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden.
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GTÜ – Gesellschaft für Technische Überwachung mbH:
Die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH) ist die größte Überwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger in Deutschland. Die GTÜ, dahinter steht der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS), bietet Sachver-ständigenleistungen in den Bereichen Baubegleitung, Energieberatung, Qualitätsmanagement, Anlagensicherheit und Fahrzeuguntersuchungen an. Im Rahmen der Baudienstleistungen umfasst das Kompetenzfeld der GTÜ die Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ), die Erstellung von Energieausweisen, Schadensgutachten sowie Bauabnahmen und Baubegutachtungen sowie einen technischen Immobiliencheck. Die für Baudienstleistungen eingesetzten GTÜ-Vertragspartner sind öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Sachverständige des Bauwesens mit besonderer Fachexpertise für die einzelnen Gewerke. Die Sachverständigenorganisation GTÜ verfügt über ein flächendeckendes, bundesweites Netz von Vertragspartnern.
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