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Landesregierung Brandenburgs macht den Weg für ein koordiniertes Management des Kormorans frei

Erfolgreicher Artenschutz führt oft dazu, dass sich die Populationen einst bedrohter Tierarten so stark erholen, dass sie massive Schäden anrichten und so zum Problem werden. Neben dem Biber und dem Wolf steht der Kormoran als Synonym für die sich daraus ergebenden Konflikte zwischen den betroffenen Landnutzern und dem Naturschutz. Seit mehr als 20 Jahren wird europaweit um einen vernünftigen Kompromiss zwischen Schutz und Regulierung der Population dieses Vogels gerungen. Streitpunkt ist die Etablierung eines koordinierten Populations-Managements.


In der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (5/4124) des Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU) stellt die Landesregierung erstmals klar, „dass die regionalen Managementmaßnahmen Brandenburgs und einzelner anderer Bundesländer auf Dauer erfolgreicher sein dürften, wenn diese Teil eines deutsch-landweiten Kormoran-Managements wären.“ Damit ist in Brandenburg der Weg frei, um im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie endlich mit der Etablierung eines übergreifenden Kormoran-Managements in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern zu beginnen.

Wegen ausufernder fischereiwirtschaftlicher Schäden wurde in Brandenburg bereits 1999 eine Kormoranverordnung erlassen. Sie ermöglicht Vergrämungsabschüsse von Kormoranen an fischereilich genutzten Gewässern und Teichen außerhalb von Natur- und Vogelschutzgebieten. Trotzdem kam es weiterhin zu erheblichen Verlusten in den Fischbeständen und Schäden in Millionenhöhe. Seit 2005 wurde deshalb mit gezielten Eingriffen in einzelne Brutkolonien der Bruterfolg der Kormorane im Land Brandenburg reduziert. In der Folge verringerte sich die Zahl der hier brütenden Kormorane von mehr als 5300 Brutvögeln im Jahr 2006 um fast 30% auf nun gut 3700 Brutvögel im Jahr 2011. Dieser Erfolg wird dadurch überlagert, dass Brandenburg auf der Flugroute hunderttausender Kormorane aus dem Ostseeraum liegt. Es braucht deshalb neben lokalen Maßnahmen ein überregional koordiniertes Populationsmanagement. Entsprechend ermutigt die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten seit Jahren, endlich die Möglichkeiten der EU-Vogelschutzrichtlinie konsequent zu nutzen und durch koordinierte Regulierung der Kormoranpopulation die massiven fischereiwirtschaftlichen Schäden und Gefährdungen bestandsbedrohter Fischarten einzudämmen.

Mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU) macht Ministerin Tack jetzt den Weg für ein solches Management frei. Der Landesfischereiverband begrüßt diesen überfälligen Schritt und sichert Frau Tack eine konstruktive Mitarbeit bei der Erarbeitung und Umsetzung eines mit den Nachbarländern koordinierten Kormoran-Managements zu.
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