© Grace Winter / pixelio.de
© Grace Winter / pixelio.de

Umweltdachverband und Alpenverein appellieren an LH Platter und BM Berlakovich: Kraftwerkspläne in Innervillgraten sofort stoppen!

UWD und OeAV protestieren gegen KW Staller- und Kalksteinbach in Innervillgraten/Osttirol

Gutachten beweist: Absolut unwirtschaftlicher Kleinwasserkraftausbau verbaut Zukunftschancen von Innervillgraten - Hat das Land Tirol bei der hydrologischen Beurteilung der Villgratenbäche "geschummelt"?

Die Tiroler Gemeinde Innervillgraten will zwei Kleinwasserkraftwerke am Staller- und Kalksteinbach bauen, die mit gemeinsamer Anlagenleistung von rund 2,1 MW jährlich ca. 10 GWh Strom erzeugen sollen. Die Tiroler Landesregierung hat die wasserrechtliche Bewilligung im Februar 2011 erteilt. Anrainer und Wassernutzungsberechtigte haben den Wasserrechtbescheid 1. Instanz, mit dem das Wasser des Kalkstein- und Stallerbaches bis zu den Turbinenhäusern kilometerlang verrohrt werden sollte, bekämpft. Nun liegt die Angelegenheit zur Entscheidung bei der obersten Wasserrechtsbehörde. Im Berufungsverfahren wurde dem Ministerium nun ein brandaktuelles Gutachten vorgelegt, das beweist, dass für die Errichtung der beiden Kleinstwasserkraftwerke kein öffentliches Interesse ableitbar ist. Die Kleinkraftwerke wären für die Stromerzeugung von marginaler Bedeutung und würden naturnahe Gewässerstrecken, wie den Alfenbach, zerstören. Die Erhaltung der Bäche des hinteren Villgratentales sind ein unverzichtbarer Bestandteil der einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft des gesamten Osttiroler Villgratentales, so Alpenverein und Umweltdachverband. "Die Causa ist ein Paradebeispiel, wie unkoordiniert und planlos Kraftwerke in Österreich gebaut werden sollen und welchen Angriffen die letzten intakten und kleinsten Flussökosysteme ausgesetzt sind. Da in Österreich kein Bach mehr, und sei er noch so klein, vom Kleinkraftwerksbau verschont ist, fordern wir Bundesminister Niki Berlakovich als oberste Wasserrechtsbehörde auf, ein Machtwort zu sprechen", sagen Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes und Peter Haßlacher, Leiter der Fachabteilung Raumplanung-Naturschutz im OeAV.

Geplante Kraftwerke mangels Wassers im Winter nicht in Betrieb "Das bei der obersten Wasserrechtsbehörde vorliegende energiewirtschaftliche Gutachten der Berufungswerber besagt, dass weder nach dem Tiroler Kriterienkatalog Wasserkraft, noch nach dem Entwurf des Bundeskriterienkataloges ein überwiegendes öffentliches Interesse am Bau der Kraftwerke begründbar ist. Die Anlagen können zudem keinen energiewirtschaftlich relevanten Beitrag zur Verbesserung der Versorgungssicherheit leisten, da ein ganzjähriger Betrieb auf Grund der Niedrigwasserphasen von Dezember bis April nicht möglich wäre", so Haßlacher.

Wasserrechtsbescheid der Tiroler Landesregierung muss aufgehoben werden Zentrale Feststellung im Gutachten "Energiewirtschaftliche Bewertung der Wasserkraftprojekte Stallerbach und Kalksteinbach" von DI Dr. Jürgen Neubarth ist der Widerspruch zwischen den hydrologischen Daten und der Stromausbeute. Der Gutachter wörtlich: "Entgegen dem im wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid genannten Regelarbeitsvermögen der Anlagen von in Summe 9,7 GWh/a, kann aus den vorliegenden hydrologischen Daten nur ein Jahresarbeitsvermögen von 7,6 GWh/a hergeleitet werden". Der Wasserrechtsbescheid des Landes Tirol steht somit im völligen Widerspruch zu den amtsbekannten hydrologischen Daten und ist allein schon wegen Falschberechnung der Stromproduktion rechtswidrig. Die Stromausbeute aus beiden Kraftwerken ist faktisch um 25 % geringer als die Tiroler Wasserrechtsbehörde im Bescheid behauptet. "Die Vermutung liegt nahe, dass hier in 1. Instanz "geschummelt" wurde, um ein öffentliches Interesse am Bau der beiden Kleinkraftwerke überhaupt begründen zu können. Der Wasserrechtsbescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung muss daher von der obersten Wasserrechtsbehörde ersatzlos aufgehoben werden", fordert Heilingbrunner.

Vorhaben ist betriebswirtschaftlich absolut unrentabel "Fast jede Gemeinde plant jetzt schon ein eigenes Kraftwerk, weil sie glaubt, ihr Budget durch den Kraftwerksbau sanieren zu können. Der Fall "Gemeinde Innervillgraten" ist auch deshalb eine Paradebeispiel, weil immer mehr Gemeinden versuchen, in das Geschäft der klassischen E-Wirtschaft einzusteigen, obwohl sie als Kraftwerkserrichter und -betreiber fachlich und auch organisatorisch völlig überfordert sind", so Heilingbrunner. Es ist unverantwortlich, dass die Verschlechterung des ökologischen Zustandes von Staller- und Kalksteinbach und die Beeinträchtigung der Ökosystemleistungen, die diese naturnahen Gewässer z.B. für den Tourismus bringen, gebilligt werden. "Wir appellieren an Bundesminister Berlakovich als oberste Wasserrechtsbehörde, die Kleinwasserkraftwerkspläne in Innervillgraten definitiv abzusagen und den rechtswidrigen Wasserrechtsbescheid der Tiroler Landesregierung ersatzlos aufzuheben", so Heilingbrunner und Haßlacher abschließend.

Rückfragehinweis:

Umweltdachverband Dr.in Sylvia Steinbauer Öffentlichkeitsarbeit Tel.: (++43-1)40113/21 mailto:sylvia.steinbauer@umweltdachverband.at http://www.umweltdachverband.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/441/aom

* * OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT * *

OTS0129 2011-12-06/10:49


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /