© Andrea Kusajada pixelio.de
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Neue Ökostrom-Tarife bekannt gegeben

Wirtschafts- und Energieminister hat neue Tarifverordnung erlassen: Ausbauoffensive geht weiter - Unterstützung für wirtschaftlich sinnvolle Projekte auf dem Weg zur Marktreife

Auf Basis eines Gutachtens der E-Control hat Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner die Ökostrom-Tarifverordnung 2012 erlassen. "Wir setzen damit die Ausbauoffensive bei Erneuerbaren Energien weiter fort. Unser Ziel ist es, wirtschaftlich sinnvolle Projekte und Standorte auf dem Weg zur Marktreife effizient zu fördern, ohne dass unnötige Zusatzkosten für Haushalte, Gewerbe und Industrie entstehen", betont Mitterlehner.

Mit der neuen Ökostrom-Tarifverordnung gehen wireinen weiteren Schritt auf unserem Weg raus aus der Atomkraft und den Fossilen und rein in die erneuerbaren Energien. Die neue Verordnung sorgt für Kontinuität und Planungssicherheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien", betont dazu Umweltminister Nikolaus Berlakovich.

Für neue Windkraft-Anlagen werden in der Verordnung jene Tarife herangezogen, die schon im Rahmen des erfolgreichen Wartelistenabbaus bezahlt wurden. Die Tarife für rohstoffabhängige Anlagen werden auf dem Vorjahresniveau belassen. Bei der Photovoltaik empfiehlt das Experten-Gutachten aufgrund der deutlich gesunkenen Errichtungskosten - zum Beispiel durch den Preisverfall bei Silizium-Paneelen - Anpassung gegenüber den Tarifen für den Wartelisten-Abbau, überhöhte Tarife bremsen die technologische Weiterentwicklung der Anlagen-Technologien, weil der Anreiz weiter in Forschung und Entwicklung zu investieren, sinkt, meint man. Welche Folgen der fehlende Preisdruck haben kann, zeige sich an den aktuellen Problemen der Solarbranche in Deutschland sowie an den dortigen Kostenentwicklungen für die Konsumenten.

Laut derzeitigen Prognosen wird der Anteil des geförderten Ökostroms an der Abgabemenge an Endverbraucher aus öffentlichen Netzen bis zum Jahr 2015 rund 17,7 Prozent betragen, womit das im Ökostromgesetz festgelegte 15-Prozent Ziel überschritten werden kann. Damit wird ein Schritt gesetzt, um bis 2014 die bilanzielle Unabhängigkeit von Atomstrom zu erreichen. Gemäß E-Control weist Österreich 2010 einen Ökostromanteil inklusive Großwasserkraft in Höhe von 79 Prozent an der öffentlichen Stromabgabe auf. Im EU-Vergleich liegt Österreich damit an erster Stelle.

Die Ökostrom-Tarife im Detail:

Mit den jetzt kundgemachten Tarifen werden Anlagen gefördert, für die bis zum In-Kraft-Treten des neuen Ökostromgesetzes 2012 nach der Genehmigung durch die EU-Kommission, erstmals ein Antrag auf Vertragsschluss mit der Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) gestellt wird.

Windkraft: Wind weist in Österreich nach der Wasserkraft nach wie vor das größte und wirtschaftlichste Ausbaupotenzial für erneuerbare Stromproduktion auf. Die Einspeisetarife 2012 bleiben mit 9,5 Cent/kWh auf dem Niveau des zweiten Halbjahres 2011. 148 von 153 Förderwerbern (97 Prozent) nahmen damals das Angebot, ihre Anlagen zu reduzierten Tarifen gleich bauen zu können an. Allein durch den erfolgreichen Abbau der Windwarteliste werden bereits über 470 Megawatt (entspricht rund 230 Windrädern) installiert. Zusätzlich wurden im 2. Halbjahr 2011 noch knapp 150 Megawatt (umgerechnet ca. 70 Windräder) an neuen Anlagenkapazitäten eingereicht, womit das zusätzliche Unterstützungsvolumen von 80 Millionen Euro für den Abbau der Warteliste ausgeschöpft ist. Die entsprechenden Anlagen können nach Maßgabe der notwendigen Vorbereitungen bei den Stromnetzen in den kommenden zwei bis drei Jahren errichtet werden. "Damit wird das Ziel des Ökostromgesetzes, von 2010 bis zum Jahr 2015 zusätzliche Windkraftanlagen im Ausmaß von 700 Megawatt zu erreichen, übererfüllt", betont Mitterlehner.

Photovoltaik: Bei der Photovoltaik gibt es weiterhin den Schwerpunkt auf gebäudeintegrierte Projekte, die energiewirtschaftlich sinnvoller sind als Anlagen auf Freiflächen. Bei neuen gebäudeintegrierten Projekten mit einer Spitzenleistung zwischen fünf und 20 Kilowatt wird die Kilowattstunde künftig mit 27,6 Cent gefördert, für größere Anlagen gibt es 23 Cent pro kWh. Für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen mit einer Leistung zwischen fünf und 20 Kilowatt liegt der Tarif bei 25 Cent pro kWh. Darüber gibt es 19 Cent pro kWh. Weil sich die spezifischen Investitionskosten für Anlagenbetreiber weiter reduziert haben, erfolgte gemäß Empfehlung des Gutachtens gegenüber den Tarifen vom 2. Halbjahr 2011 für den Abbau der Photovoltaik-Warteliste eine entsprechende Anpassung für neue Anlagen in einer Bandbreite zwischen 6,3 und 12,9 Prozent. Das bedeutet auch, dass mit den jährlich verfügbaren Förderkontingenten mehr Anlagen unterstützt werden können und damit der Photovoltaik-Anteil am Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter steigen wird.

Photovoltaik ist eine wichtige Zukunftstechnologie. Sollten sich aber die Preissenkungen in den kommenden Jahren fortsetzen, dann könnten die Erzeugungskosten (auf Basis der aktuell vorhandenen Daten bzw. abzuschätzenden Trends) auf etwa 18 Cent/kWh sinken. Dieses Preisniveau könnte für die Eigenversorgung ohne Inanspruchnahme des öffentlichen Netzes einen wichtigen Schritt in Richtung Marktreife darstellen (Netzparität). Ziel ist es, durch entsprechende Regelungen im neuen Ökostromgesetz den Netzparitätstarif (18. Cent/kWh) im Jahr 2015 zu erreichen.

Biomasse, Biogas: Bei der Biomasse (z.B. Hackschnitzel- und Pellets-Anlagen) werden mehrere Klassen von Anlagen gefördert, um die verschiedenen Leistungsstärken zu berücksichtigen. Die Einspeisetarife liegen je nach Anlagengröße zwischen zehn und 14,98 Cent pro kWh und bleiben damit unverändert, weil sich gemäß Gutachten gegenüber dem Vorjahr keine wesentliche Änderung bei der Kostenstruktur ergeben hat. Dasselbe gilt für Biogas, wo die Tarife je nach Anlagengröße weiterhin zwischen 13 und 18,5 Cent pro kWh liegen.

Die Ökostrom-Tarifverordnung mit der die Vergütung von Strom aus Ökostromanlagen festgelegt wird ist erstmals bereits mit Beginn des Jahres bekannt, freut man sich bei der IG Windkraft. Nachdem mit dem Beschluss des Ökostromgesetzes 2012 im Juli diesen Jahres die Weichen Richtung Ausbau der Windkraft gestellt wurden, komplettiert die nun erlassene Ökostromverordnung 2012 die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Ökoenergien.

Mag. Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, sagt: "Die Ökostromverordnung komplettiert erst die im Ökostromgesetz grundgelegten Rahmenbedingungen für die Windkraft. Wir freuen uns sehr, dass es den Ministern Reinhold Mitterlehner, Nikolaus Berlakovich und Rudolf Hundstorfer gelungen ist, diese entscheidende Verordnung heuer rechtzeitig zu erlassen. Das ist ein wichtiges positives Signal für die Branche." Die Verordnung für das Jahr 2012 ist bereits mit 30. Dezember 2011 in Kraft gesetzt worden. Dies wird als besonders positives Signal gewertet, da in früheren Jahren diese Verordnung oft erst mehrere Monate nach Beginn des Jahres vorlag. Die Höhe des Einspeisetarifs für Windkraft sei mit 9,5 Cent pro Kilowattstunde zumindest für Projekte an sehr guten Standorten angemessen.

Mit dem Parlamentsbeschluss des Ökostromgesetzes 2012 im vergangenen Juli wurde der Ausbau der Windenergie erfolgreich vorangetrieben. Durch die Bereitstellung eines Sondertopfes von 80 Mio. Euro war es möglich, die in der Warteschlange hängenden, bereits bewilligten Projekte abzuarbeiten: Anlagen mit einer Leistung von mehr als 550 MW erhielten so Verträge und werden in den kommenden Jahren errichtet. Mit dem Ökostromgesetz 2012 wurde ein verbindlicher Rechtsrahmen bis 2020 geschaffen. Die Windbranche hofft nun auf einen raschen Abschluss des Bewilligungsverfahrens bei der EU Kommission, damit in den nächsten Monaten die Bestimmungen des Ökostromgesetztes 2012 in Kraft treten können.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /