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Energieversorger nicht für radioaktive Substanz verantwortlich?

TEPCO meint: "Radioaktive Substanzen gehören den Grundeigentümern, nicht uns!"

Wie Asahi Shimbun berichtet, sorgten während der Gerichtsprozesse, über einen Golfplatz, der radioaktiv verseucht ist, die Vertreter von Tokyo Electric Power Co. (TEPCO) für große Verwunderung, als sie erklärten, dass der Energieversorger nicht für die Dekontamination verantwortlich sei, mit der Begründung, dass TEPCO nicht mehr "im Besitz" der radioaktiven Substanzen sei. Radioaktives Material (wie z.B. Cäsium), das aus dem AKW Fukushima 1 wieder auf den Boden fiel, gehört den jeweiligen Grundbesitzern, so die Meinung.

Dieses Argument sorgte bei den Eigentümern des "Sundfield Nihonmatsu Golf Club" der rund 45 km von der betroffenen TEPCO-Atomanlage in der Fukushima Präfektur entfernt liegt, für große Verwunderung. Auch das Bezirksgericht in Tokio wies die Idee ab. In einem Bescheid befreite das Gericht jedoch TEPCO von der Verpflichtung, die Dekontamination zu entfernen und wies die Verantwortlichkeit für die Aufräumbemühungen der Zentralregierung und den regionalen und lokalen Behörden zu.

"Wir sind entsetzt über TEPCOs Argument, meinten die Golfplatzbetreiber." Der Golfplatz ist seit 12. März außer Betrieb, seit dem Tag nach dem großen Erdbeben in Ostjapan und dem Tsunami, der die Atomkrise auslöste. Die juristische Entscheidung wurde nun an ein höhere Instanz weitergeleitet. Beobachter des Prozesses meinen, dass wenn die Entscheidung des Bezirksgerichts hält und ein Präzensfall sein könnte und damit die Budgets der lokalen Behörden geleert werden könnten. Die Golfplatzbetreiberfirmen klagten im August beim Bezirksgericht Tokio und forderten von TEPCO die ekontamination des Golfplatzes und eine Entschädigung von 87 Millonen Yen (ca. 1,13 Millionen US-Dollar) für bisher sechs Monate Gewinnentgang.

Quelle: Asahi Shimbun & Nuclear Monitor
Überstzung aus dem Nuclear Monitor; Bernhard Riepl


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /