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Wien verlängert Solarförderung

Stadt Wien unterstützt die Errichtung thermischer Solaranlagen

Schon seit mehreren Jahren fördert die Stadt Wien die Errichtung von solarthermischen Anlagen. Die mit Jahresende 2011 ausgelaufene Förderrichtlinie wurde nun durch einen Gemeinderatsbeschluss verlängert. Die Förderung gilt rückwirkend ab 1.1.2012 für zwei Jahre bis Ende 2013. Die Fördersätze für die Errichtung von solarthermischen Anlagen für die Warmwasserbereitung und Raumheizungsunterstützung bleiben auf dem gleich hohen Niveau wie bislang. Erweitert wurde die Förderung für Solar Cooling Anlagen. "Die Stadt Wien forciert die Bemühungen, erneuerbare Energietechnologien weiter zu etablieren. Der Sonnenenergie kommt dabei eine wesentliche Rolle zu, da sie keine Schadstoff-Emissionen produziert und unabhängig von Brennstoffpreisen (Öl und Gas) ist. Neben dem im Vorjahr eingetretenen Boom bei der Photovoltaik in Wien wird auch die Solarwärme weiterhin eine wesentliche Rolle in unserer Stadt einnehmen", so Wiens Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou.

Weiterhin hohe Investitionsförderung bis zu 40 Prozent

Die Förderung durch Gewährung eines Investitionskostenzuschusses soll auch einen wirtschaftlichen Impuls bringen, um den Solarmarkt in Wien weiter zu stimulieren. Unterstützt wird sowohl die Errichtung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung wie auch zur Raumheizungsunterstützung.

Der Zuschuss für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung beträgt 30 Prozent der förderbaren Investitionskosten. Maximal wird zum Sockelbetrag von Euro 1.000,- ein Pauschalbetrag von Euro 70,- pro m2 Absorberfläche zugeschossen. Der Zuschuss für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung mit Raumheizungsunterstützung, zur Kühlung oder bei gleichzeitiger Umstellung auf ein innovatives, klimarelevantes zentrales Heizungs- und Warmwassersystem beträgt 40 Prozent der förderbaren Investitionskosten. Maximal wird zu einem Sockelbetrag von Euro 1.000,- ein Pauschalbetrag von Euro 100,- pro m2 Absorberfläche zugeschossen.

Ab drei Wohneinheiten wird der Sockelbetrag wie folgt berechnet: 3-5 Wohneinheiten 750,- EUR / WE 6-10 Wohneinheiten 600,- EUR / WE 11-15 Wohneinheiten 550,- EUR / WE 16-20 Wohneinheiten 500,- EUR / WE ab 21 Wohneinheiten 450,- EUR / WE

Bei den Kälteteilen der Solar Cooling Anlagen beträgt der Zuschuss 40 Prozent der förderbaren Investitionskosten. Solar Cooling Anlagen erhalten mit der neuen Förderrichtlinie auch dann eine Förderung, wenn ein Fernwärmeanschluss besteht.

Auch der im vergangenen Jahr weiter entwickelte Solarpotenzialkataster auf der Website der Stadt Wien hilft allen InteressentInnen, die Möglichkeiten der Solarenergie für die jeweiligen Dachflächen in Wien sichtbar und nutzbar zu machen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /