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Pressemitteilung

EBA muss landschaftspflegerische Ausführungsplanung verbindlich einfordern

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg bezieht Stellung zum Beschluss des VGH Baden-Württemberg.

Stuttgart. „Das Eisenbahn-Bundesamt muss die schon im Planfeststellungsbeschluss verfügte und nun vom VGH bekräftigte Verpflichtung zur Vorlage einer landschaftspflegerischen Ausführungsplanung verbindlich einfordern“, kommentierte BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 3. 2. 2012. Die sogenannte „Maßnahmenplanung“, die die Deutsche Bahn beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht hat, erfüllt die Kriterien der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung nicht. Es fehlt die zwingend vorgeschriebene Abstimmung mit dem Regierungspräsidium (RP) als höherer Naturschutzbehörde sowie mit der Stadt Stuttgart. Das RP hatte der „Maßnahmenplanung“ nicht zugestimmt, die Stadt Stuttgart wurde gar nicht erst konsultiert. „In der Konsequenz der Argumentation des VGH bedeutet dies, dass Baumfällungen derzeit gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen und damit rechtswidrig sind“, so Brigitte Dahlbender, „als zuständige Behörde hat das EBA darüber zu wachen, dass die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses eingehalten werden.“


Im Hinblick auf die 5. Planänderung (Grundwassermanagement) vertritt der BUND eine vom VGH abweichende Auffassung. Der Umweltverband hatte vorgetragen, dass im Sinne des VGH-Urteils vom 15. 12. 2011 bis zur Heilung des 5. Planänderungsbeschlusses im gesamten Mittleren Schlossgarten untersagt werden müssten, da das gesamte Gelände einschließlich der für den Trog vorgesehenen Bereiche von Anlagen und Rohren des Grundwassermanagements berührt wird. „Wenn die Bäume jetzt auf anderer Grundlage gefällt werden dürfen, wäre das im Gerichtsurteil vom 15. Dezember 2011 verfügte ergänzenden Verfahren hinfällig, da ja das selbe Gelände betroffen ist“, so Brigitte Dahlbender zur Ablehnung des Eilantrags des BUND, „wenn die Bäume erst einmal gefällt sind, nützen die besten Artenschutzmaßnahmen nichts. Unserer Auffassung nach widerspricht sich der VGH in diesem Punkt selbst.“

Hinzu kommen gravierende technische Probleme bei den vorgesehenen Bauarbeiten. Brigitte Dahlbender erinnerte daran, dass bis heute kein Bauunternehmen gefunden werden konnte, das bereit wäre, den Trog auszuheben und den Nesenbachdüker zu bauen. Allein die Planung für die beiden Bauwerke kann jedoch erfahrungsgemäß nach der Auftragsvergabe bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen. „Die Baumfällungen sind zum jetzigen Zeitpunkt für den Projektverlauf sinnlos und dienen der Bahn lediglich dazu, Fakten zu schaffen, obwohl weder die Aufträge vergeben sind noch die Planfeststellung auf den Fildern abgeschlossen werden konnte“, so Brigitte Dahlbender, „für den Frieden in der Stadt Stuttgart ist die Rodung des Schlossgartens jedoch höchst kontraproduktiv.“

Trotz der Niederlage vor Gericht betont die BUND-Landesvorsitzende im Rückblick, dass sich das juristische Engagement gelohnt hat. „Wir haben durch unser beharrliches Vorgehen deutlich machen können, dass der Natur- und Artenschutz kein Recht zweiter Klasse ist“, sagte Brigitte Dahlbender, „ab jetzt wird es in Baden-Württemberg und Deutschland kein Großprojekt mehr geben, das ohne Rücksicht auf geltende Gesetze umgesetzt wird. Wir haben es geschafft, den Artenschutz bei Bauvorhaben im Bewusstsein der Bauherren wie auch der Bürgerinnen und Bürger zu verankern. Nun liegt es an Politik und Verwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass das dem Naturschutz zustehende Recht zukünftig bei allen Bauvorhaben eingehalten wird.“
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