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UN-Gremium: "Klagerecht muss auch bei Umweltverbrechen gelten"

Österreich verletzt durch fehlendes Klagerecht für Umweltorganisationen internationales Recht

Wien - Laut jüngstem Beschluss des in Genf angesiedelten UN-Komitees Aarhus Convention Compliance Committees (ACCC) verstößt Österreich aufgrund des bisher fehlenden umweltrelevanten Klagerechts für Umweltorganisationen gegen internationales Recht. Die Umweltschutzorganisationen WWF, Greenpeace und GLOBAL 2000 begrüßen
den Beschluss des ACCC, der Österreich dazu anhält, künftig Umweltorganisationen in allen Umweltverfahren und Entscheidungen rechtliche Mittel einzuräumen. So könnte künftig beispielsweise die Rechtmäßigkeit der Schiefergasbohrungen im Weinviertel gerichtlich
prüft werden. Kommt Österreich der Verpflichtung nicht nach, gilt dies als Vertragsbruch und Verletzung internationalen Rechts.


"Der Beschluss des Aarhus Komitees ist ein entscheidender Schritt, was die Weiterentwicklung des österreichischen Umweltrechts anbelangt. Die Bundesregierung und im Speziellen Umweltminister Berlakovich sind nun aufgefordert den Beschluss umgehend zu befolgen und Umweltorganisationen ein Klagerecht gegen Umweltverbrechen einzuräumen", sind sich die Geschäftsführer der Umweltorganisationen WWF, Greenpeace und GLOBAL 2000 einig.

Die Entscheidung des UN-Komitees geht aus einer Beschwerde des ÖKOBÜROs, der Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen hervor. Die Umsetzung dieses Beschlusses würde österreichischen Umweltorganisationen zukünftig das Recht einräumen,
gegen alle umweltrelevanten Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen durch Behörden oder Private zu klagen. So konnte bislang zwar beispielsweise Klage gegen Geruchsbelästigung gegen den benachbarten Schweinezüchter erhoben werden, bei Umweltproblemen wie etwa erhöhten Nitratwerten im Grundwasser, die durch Schweineställe
verursacht werden können, waren den Umweltorganisationen jedoch bis dato rechtlich die Hände gebunden. "Es ist höchste Zeit, dass sich die mangelhafte österreichische Umweltrechtslage ändert", so Klaus Kastenhofer, Geschäftsführer von GLOBAL 2000. Auch im Bereich Kraftwerksbau würde die Gesetzesänderung einen entscheidenden rechtlichen Handlungsspielraum erwirken, wie WWF-Geschäftsführerin Hildegard Aichberger ergänzt: "In Zukunft könnte der WWF so aus wasser- und naturschutzrechtlicher Sicht zweifelhafte Entscheidungen wie das Kraftwerk Schwarze Sulm oder wasserwirtschaftliche Planungen des Bundes und der Länder gerichtlich prüfen."

"Folgt Österreich der Entscheidung des Aarhus-Komitees nicht, gilt dies als Vertragsbruch. Als Vertragspartei würde Österreich bei der nächsten Vertragsstaatenkonferenz den Status 'non-compliance', also 'Nichteinhaltung' erhalten.", erläutert Thomas Alge, Leiter des
Bereichs Umweltrecht im ÖKOBÜRO. Bisher haben alle EU-Staaten die Vorgaben des ACCC erfüllt. "Von Österreich wird gerne als Umweltmusterland gesprochen, in Anbetracht dieses Verstoßes gegen internationales Umweltrecht, erscheint dies höchst unglaubwürdig", so Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit, "Geht die österreichische Bundesregierung auf diesen UN-Beschlusses nicht ein, wäre das ein fatales Versäumnis."

Die so genannte Aarhus Konvention gegen die das österreichische Umweltrecht verstößt, ist ein UN-Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (UN-ECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Weiterführende Information:
Elektronische Dokumentation des Verfahrens vor dem Aarhus Convention Compliance Committee
http://www.unece.org/env/pp/compliance/Compliancecommittee/48TableAT.
html
Die Entscheidung im Volltext:
http://www.unece.org/fileadmin/DAM/env/pp/compliance/C201048/Findings/C48_FindingsAdvUnedCopy.pdf


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /