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Neuregelung zum Spitzenausgleich konkretisiert sich – Unternehmen sollten sich rechtzeitig vorbereiten

Bereits jetzt sind staatliche Steuervergünstigungen, wie die bestehende Besondere Ausgleichsregelung nach § 40 ff. Erneuerbare-Energie-Gesetz an das Betreiben eines Energiemanagementsystems (EnMS) nach ISO 50001 geknüpft. Ab 2013 soll auch der sog. Spitzenausgleich nur noch gewährt werden, wenn Unternehmen mittels eines EnMS nach ISO 50001 einen Beitrag zu Energieeinsparungen leisten. Zur rechtzeitigen Vorbereitung bietet die GUTcert ihre Schulung „Systematische Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001“ am 25.05.2012 in Berlin an.


Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform werden Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bereits seit 1999 Vergünstigungen bei der Strom- und Energiesteuer gewährt.
Die Bundesregierung plant in ihrer Neuregelung diese Vergünstigungen beizubehalten, verpflichtet aber Unternehmen zukünftig zur Einführung von Energiemanagementsystemen (EnMS) und dem Nachweis einer jährlichen Energieeinsparung. Einsparziele für die einzelnen Wirtschaftszweige sollen je nach Branche konkretisiert werden.
Im zweiten Referentenentwurf zur Nachfolgeregelung des sogenannten Spitzenausgleichs (§ 55 EnergieStG, § 10 StromStG) ab 2013 wurden jetzt die Ergebnisse der ersten Abstimmungen mit der EU verarbeitet. Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf gibt es hauptsächlich in der Konkretisierung der jährlich nachzuweisenden Energieeinsparungen ab dem Jahr 2015. Die Spannbreite erstreckt sich nun von 1,6 % (u.a. Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen; Herstellung von Metallerzeugnissen) bis 2,1% (Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau), wobei die Mehrheit der Wirtschaftsbranchen jährliche Stromeinsparungen von 1,9 % nachweisen müssen. Die stufenweise Einführung eines EnMS nach ISO 50001 (in 2013 Nachweis der Einführung und in 2014 Zertifizierung) soll, wie bereits im ersten Entwurf beschrieben, beibehalten werden. Jedoch kann neben dem EnMS nun auch alternativ ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS nachgewiesen werden.
Der Entwurf muss letztendlich durch die europäische Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Derzeit wird auf politischer Ebene noch debattiert, und mit einer endgültigen Entscheidung noch vor der Sommerpause (wie anfangs geplant) ist wohl nicht mehr zu rechnen.
Im Rahmen unserer Veranstaltung am 25.05.2012 wird die systematische Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 vorgestellt. Weitere Infos finden Sie auch unter www.gut-cert.de.

Veranstaltungsort:
GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH, Umweltgutachter
Eichenstraße 3 b, 12435 Berlin
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