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Ende der Objektnetze erfordert neue Konzepte

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Pressemitteilung von: COUNT+CARE GmbH

/ PR Agentur: Press´n´Relations GmbH
Objektnetze verlieren Privilegien und müssen sich neuen Anforderungen stellen

Objektnetze verlieren Privilegien und müssen sich neuen Anforderungen stellen

Industrieparks, Flughäfen, Bahnhöfe oder Einkaufszentren als Netzbetreiber in der Pflicht

Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes und der Umgestaltung des § 110 EnWG wurde bisherigen Objektnetzbetreibern ein Großteil ihrer Privilegien entzogen: Die inzwischen verbindliche Umsetzung des Unbundling und die Gewährung des Netzzugangs gegenüber Drittlieferanten stellt die betroffenen Unternehmen vor enorme Herausforderungen und geht mit zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen einher. Hilfe in der Not verspricht oftmals die Beauftragung eines externen Energiemarktdienstleisters wie COUNT+CARE. Mit professioneller Unterstützung können Industrieparks, Flughäfen, Bahnhöfe, Einkaufszentren oder ähnliche Netzkonstellationen auf großen abgeschlossenen Liegenschaften mit Anschluss zu einem vorgelagerten Versorgungsnetz die entsprechenden Prozesse sowohl effizient als auch schnell abwickeln und ihren Status quo als Netzbetreiber auf ein sicheres Fundament stellen.




Nachdem die Regelung zu Objektnetzen aufgrund der Einschränkung des freien Netzzugangs für Drittlieferanten bereits für europarechtswidrig erklärt wurde, nimmt der deutsche Gesetzgeber mit der EnWG-Novelle die betroffenen Marktteilnehmer seit 2011 konkret in die Pflicht. Im § 110 EnWG wurde der Begriff „Objektnetze“ im Sinne der Wettbewerbsstärkung durch die Formulierung „geschlossene Verteilnetze“ ersetzt – mit entscheidenden Folgen für die jeweiligen Akteure: Bisher vom Vorgabenkatalog des EnWG entlastet, müssen die Betreiber dieser speziellen Arealnetze die informatorische und buchhalterische Entflechtung entsprechend der Beschlüsse GPKE/GeLi Gas und MaBiS/GABi Gas sowie KOV 4 wie jeder andere Netzbetreiber im Markt umsetzen. Dazu gehört die Abwicklung des Lieferantenwechsels per UTILMD ebenso wie die Übertragung von Lastgängen per MSCONS oder die Bilanzierung der Netzmengen nach MaBiS, damit der Bilanzkoordinator eine Abrechnung des Lieferantenbilanzkreises vornehmen kann. „Alle diese Anpassungen sind jedoch mit einem hohen wirtschaftlichen Aufwand verbunden. Auch wenn die Annahme einer Kundenanlage für kleinere Arealnetze mit geringen Kosten für den Netzbetrieb einen möglichen Ausweg aus der entstandenen Regulierungsfalle verspricht, bleibt vielen anderen, größeren Marktteilnehmern kaum eine Wahl. Sie sind gezwungen, die Anforderungen so effizient wie möglich abzubilden oder das Netz zu verkaufen“, schildert Volker Abert, Geschäftsführer der COUNT+CARE GmbH, die überschaubare Palette an möglichen Optionen.



Zukunftsfähig durch professionelle Abwicklung

Große Arealnetze wie Industrieparks oder Flughäfen haben die Vorgaben der GPKE und MaBiS umgesetzt, indem in EDV-Systeme und Personal investiert wurde. Für bisherige Objektnetzbetreiber, welche die Anforderungen nicht selbst bewältigen können, rücken die Leistungen externer Dienstleister zunehmend in den Fokus. „Es ist davon auszugehen, dass der Wettbewerb zukünftig vor Arealnetzen nicht Halt macht und beispielsweise eine steigende Anzahl der Lieferantenwechselprozesse zwangsläufig die Automatisierung der manuellen Prozesse erfordert“, so Abert. Fertige Lösungen kommen in diesem Fall wie gerufen. So bietet beispielsweise das Prozesspaket MaBiS Light von COUNT+CARE die Abwicklung aller einschlägig geforderten Prozesse inklusive Marktkommunikation und Berechnung der Verluste, Differenzen und Deltazeitreihen entsprechend der Vorgaben. Damit kann sich ein Arealnetzbetreiber mit einem Schlag aller Pflichten entledigen und gleichzeitig sichergehen, dass die Aufgaben professionell und zum marktfähigen Preis bearbeitet werden.
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