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FFH-Richtlinie: BUND fordert entschiedenere Umsetzung in Baden-Württemberg

Zum 20. Jahrestag der europaweiten Einführung der FFH-Richtlinie fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine engagiertere Umsetzung der Regelung in Baden-Württemberg.

Stuttgart. „Die FFH-Richtlinie war vor 20 Jahren eine ganz große, neuartige Chance für die Natur und ist seither eine der bewährtesten Kategorien bei den Großschutzgebieten“, resümiert BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender. Obwohl Baden-Württemberg aus politischen Gründen sehr spät mit der Ausweisung von FFH-Schutzgebieten begonnen habe, sei die Ausdehnung mit 426 219 Hektar oder 11,6 % der Landesfläche durchaus zufriedenstellend.


Da die Gebietsmeldung an die EU in Baden-Württemberg erst 2005 abgeschlossen wurde, ist man hierzulande mit den Verfahren allerdings teilweise stark im Rückstand. So werden die verbindlich vorgeschriebenen Managementpläne für die Schutzgebiete nicht wie vorgesehen 2018 fertiggestellt werden können. „Dahinter steckt die bedauerliche Unterbesetzung dieses Bereichs bei den Regierungspräsidien“, erläutert Brigitte Dahlbender, „hier müssen unbedingt zusätzliche Mittel und zusätzliches Personal eingestellt werden, um diese unendliche Geschichte zu einem Abschluss zu führen.“

Problematisch seien teilweise auch die intransparenten Verfahren in den bestehenden Schutzgebieten. „Betroffene Naturschutzverbände werden bei der Entscheidung, ob ein Eingriff in einem FFH-Schutzgebiet eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt, nicht beteiligt“, kritisiert Dahlbender. Dadurch würde die Verpflichtung, Verträglichkeitsprüfungen durchzuführen, teilweise umschifft. Ungenügende Schutzwirkung entfalteten die Gebiete auch deshalb, weil zu wenig Naturschutzgebiete innerhalb der FFH-Gebiete ausgewiesen werden, obwohl dies von der FFH-Richtlinie so vorgesehen sei. Nur die Naturschutzgebiete sind mit eindeutigen Ge-und Verboten verknüpft. Des Weiteren werde die Verschlechterung von FFH-Wiesen und -Weiden durch Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung bisher zu wenig kontrolliert und sanktioniert. Über die Hälfte der FFH-Schutzgebiete befinden sich laut EU-Monitoring in einem „ungünstigen“ Erhaltungszustand. Der von der EU geforderte Biotopverbund zwischen den Schutzgebieten fehlt weitgehend. „Der Biotopverbund hat auch bei den FFH-Gebieten eine zentrale Rolle inne. Minister Alexander Bonde muss jetzt aktiv werden und die Schaffung des Biotopverbunds vorantreiben.”

Insgesamt stellt der BUND fest, dass die Möglichkeiten der FFH-Richtlinie in Baden-Württemberg nicht ausreichend genutzt werden. „Bislang ist diese an sich sehr gute und notwendige Schutzgebietskategorie zum Teil ein Papiertiger“, so Brigitte Dahlbender, „das Land muss die Richtlinie engagierter umsetzen und sich auf EU-Ebene für eine Verbesserung der Finanzierung durch das Förderprogramm LIFE Natur einsetzen.“


Hintergrund:
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist das derzeit umfassendste Naturschutzinstrument der Europäischen Union. Ziel der Richtlinie ist die Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. Damit dient sie den von der EU und ihren Mitgliedstaaten 1992 in Rio eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD). Zu diesem Zweck mussten die EU-Mitgliedsstaaten für bestimmte Lebensraumtypen und bestimmte Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung Schutzgebiete, die sogenannten FFH-Gebiete, melden. Die aufgrund der FFH-Richtlinie ausgewiesenen FFH-Gebiete bilden zusammen mit den EU-Vogelschutzgebieten das europaweite Netzwerk NATURA 2000. In Baden-Württemberg wurden auf 11,6 % der Landesfläche insgesamt 260 FFH-Gebiete für 53 verschiedene Lebensraumtypen und 60 Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen – von der Binnendüne bis zur Pfeifengraswiese, von der Mopsfledermaus bis zum Frauenschuh. Weniger als 20 % der FFH-Gebietsfläche sind als Naturschutzgebiet geschützt.

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