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Greenwashing im Umweltprüfungsverfahren?

Umweltdachverband meint: Betoniererfront lehnt Parteienrechte für NGOs im UVP-Feststellungsverfahren ab - Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Wien- "Eine breite Phalanx von Wirtschaftsvertretern schießt sich jetzt auf die Umwelt ein: Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und Verbundgesellschaft fürchten sich offenbar vor der Parteistellung von NGOs im Verfahren zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit eines größeren Bauvorhabens. Die nationale Betoniererfront, angeführt von WKÖ-Präsident Leitl, IV-Chef Sorger und Verbund-Chef Anzengruber lehnt den von der EU-Kommission geforderten Zugang zu den Gerichten und somit die Parteistellung der NGOs - in der Frage, ob für bestimmte Bauvorhaben eine UVP durchzuführen ist oder nicht - weiterhin entschieden ab. Dabei blenden WKÖ und IV das Faktum aus, dass die derzeitigen Verfahrensdauern in Sachen UVP meist durch unzureichende Einreichunterlagen der Projektwerber selbst verursacht", so Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes.

Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen mangelnder Parteienrechte für NGOs

"Die Parteistellung von NGOS wird massivst bekämpft, damit diese bei kritischen Anträgen keine lästigen Fragen stellen können. Bei Sonntagsreden stellen sich Projektwerber gerne als Umweltschützer dar, doch 80 % der Betriebe reichen nur deshalb ein UVP-Feststellungsverfahren ein, um sich via Bescheid einen Persilschein zu holen, dass keine UVP durchzuführen ist. Wir werden in dieser Sache nicht locker lassen und bis zum EuGH kämpfen. Wird für ein Bauvorhaben keine UVP durchgeführt, so haben NGOs in diesem Verfahren weiterhin keine Parteienrechte und können nicht aktiv mitwirken, sondern bloß gegen den Ablehnungsbescheid eine Beschwerde an den Umweltsenat richten. Durch die Veröffentlichung des gesamten Genehmigungsbescheides sowie durch eine umfassende Akteneinsicht in der Beschwerdephase könnte aus dem Vorschlag zumindest eine Arbeitsgrundlage für Umweltorganisationen entstehen. Der Gemeinschaftsrechtsmangel bleibt allerdings weiterhin aufrecht", so Heilingbrunner.

UWD meint: Schwellenwerte für Kraftwerke müssen generell auf 5 MW gesenkt werden

Zudem ist der UVP-Schwellenwert für Wasserkraftwerke generell auf 5 MW zu senken. Mehr als 70 % der Wasserkraftwerke in Österreich werden in der Größenordnung zwischen 2 MW und 15 MW gebaut, meistens auch, um gerade noch einer UVP zu entgehen. Der UWD fordert daher, dass der Schwellenwert für Wasserkraftanlagen generell auf 5 MW bzw. in schwerwiegenden Fällen auf 2 MW herab gesetzt wird, damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden können.

Energieeffizienz muss Prüfkriterium bei künftiger UVP werden

Der zentrale Mangel des Entwurfes ist aber im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz zu sehen: Obwohl auf europäischer Ebene überall Energieeffizienz und Ressourcenschonung diskutiert werden, finden sich diese Aspekte darin nicht wieder. Der Umweltdachverband fordert diesbezüglich dezidiert klare Kriterien.



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Weitere Infos: Umweltdachverband

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /