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Energieeinsparquote und „Weiße Zertifikate“ für Deutschland?

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Pressemitteilung von: WWF Deutschland

KfW Bankengruppe und WWF veröffentlichen neue Studie: Öko-Institut und Fraunhofer ISI prüfen Vor- und Nachteile einer Einführung eines deutschen Energieeinsparquotensystems


Berlin - Kann man durch die Einführung eines Einsparquotensystems die Energieeffizienz in Unternehmen und in Privathaushalten steigern? Dieser Fragestellung geht eine von KfW Bankengruppe und WWF Deutschland (http://www.wwf.de/) präsentierte Studie nach. Sie analysiert die Funktionsweise bestehender Energieeinsparquotensysteme in Frankreich, Italien, Dänemark und Großbritannien. Für Deutschland stellt sie dar, welche Vor- und Nachteile solche Systeme gegenüber zum Beispiel haushaltsbasierten Förderprogrammen haben könnten und welche Voraussetzungen für eine effiziente Erreichung der gesteckten Einsparziele erfüllt sein müssen. Abschließend entwirft die Studie einen Vorschlag zur Ausgestaltung eines eventuellen deutschen Energieeinsparquotensystems und für seine Einpassung in den bestehenden Rechtsrahmen.

Dem Vorschlag der Studienautoren - Öko-Institut e.V. und Fraunhofer ISI - folgend würde den Energieversorgern vorgegeben, in einer bestimmten Periode eine festgelegte Menge an Energie (z. B. Strom, Gas, Heizöl) http://bit.ly/c02-rechner einzusparen. Diese Einsparungen können die verpflichteten Unternehmen im eigenen Wirkungskreis, bei den eigenen Kunden, erzielen oder bei den Kunden anderer Versorgungsunternehmen, etwa durch die Schaffung von Anreizen zum Kauf hocheffizienter Elektrogeräte oder Heiztechnik, Austausch alter Fenster oder für standardisierbare Maßnahmen in Gewerbe- und Industriebetrieben.

Der entwickelte Vorschlag sieht zudem eine zusätzliche Handelskomponente vor. Erzielte Energieeinsparungen könnten mittels sogenannter „Weißer Zertifikate“ gehandelt werden. Für durchgeführte Energieeinsparungen bekäme der Akteur entsprechende Zertifikate, die er entweder für das Erreichen seiner eigenen Verpflichtung verwenden oder an andere verpflichtete Marktakteure verkaufen könnte. Die Generierung und der Handel mit „Weißen Zertifikaten“ sollen hierbei nicht nur den der Energieeinsparquote unterliegenden Energieversorgern vorbehalten bleiben. Auch Dritte, beispielsweise Handwerksbetriebe oder Energieeffizienz-Dienstleister sollen daran teilnehmen können. Den verpflichteten Energieversorgern stünde es somit frei, die nachzuweisenden Energieeinsparungen selbst umzusetzen oder durch den Zukauf von „Weißen Zertifikaten“ zu erbringen.

Grundvoraussetzung für die Effizienz von Energieeinsparquoten ist ein intensiver Wettbewerb zwischen den verpflichteten Unternehmen, denn nur dann haben diese einen Anreiz, die kostengünstigsten Einsparpotenziale zu identifizieren. Die Transaktionskosten dürfen die verpflichteten Unternehmen und ihre Endkunden einerseits sowie die staatlichen Kontrollinstanzen andererseits nicht übermäßig belasten, was bei der Auswahl der anrechenbaren Einsparmaßnahmen und des Grades der Umsetzungskontrolle berücksichtigt werden muss. Darüber hinaus muss die Finanzierung der durchgeführten Einsparmaßnahmen sichergestellt werden. Ein Einsparverpflichtungssystem kann zudem unerwünschte Verteilungswirkungen zur Folge haben. Deshalb werden im Gutachten die unterschiedlichen verteilungspolitischen Wirkungen von Energieeinsparquoten im Vergleich zu haushaltsfinanzierten Anreizinstrumenten beschrieben. Die Ausgestaltung eines solchen Systems muss sich schließlich auch an seinem Beitrag zum Erreichen der gesteckten Energieeffizienzziele messen lassen (http://bit.ly/klimaschutz-deutschland).

Die drastische Steigerung der Energieeffizienz ist einer der zentralen Eckpfeiler der deutschen Energiewende. Die bisherigen Fortschritte sind – gemessen an den hohen Energieeinsparpotenzialen in Deutschland – bislang gering. Auch im europäischen Ausland sind die Resultate mager. Daher sind weitere Anstrengungen erforderlich. Am 13. Juni 2012 einigten sich der Europäische Rat, das EU-Parlament und die Kommission auf den Entwurf einer neuen Energieeffizienz-Richtlinie. Kernstück des Richtlinienentwurfs ist die Einführung eines sogenannten Effizienzverpflichtungssystems in allen Mitgliedstaaten, das Energieversorger und –händler verpflichtet, ihren Energieabsatz an Endkunden jährlich um 1,5 Prozent zu reduzieren. In anderen EU-Mitgliedstaaten wurden solche Systeme bereits vor Jahren eingeführt. Die Mitgliedstaaten können auch durch von der Kommission zu genehmigende alternative Instrumente die geforderten Energieeinsparungen sicherstellen.

Die von KfW Bankengruppe und WWF gemeinsam beauftragte Studie will bei der Entscheidungsfindung unterstützen, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Ausgestaltung ein Einsparquotensystem ein Weg zur Energieeffizienzsteigerung in Deutschland sein kann.
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