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Nachrüstung von Photovoltaikanlagen gemäß der 50,2 Hertz Regelung

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Pressemitteilung von: eurosunn GmbH

/ PR Agentur: Horn Druck & Verlag KG
Solaranlagen müssen umgerüstet werden. Foto: Fotolia © Franz Metelec

Solaranlagen müssen umgerüstet werden. Foto: Fotolia © Franz Metelec

Photovoltaik-Großhändler eurosunn informiert über die Nachrüstung von Solarstromanlagen auf Grundlage der Systemstabilitätsverordnung

Die Systemstabilitätsverordnung soll dafür sorgen, „... eine Gefährdung der Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetztes durch Anlagen zur Erzeugung von Energie aus solarer Strahlungsenergie bei Über- und Unterfrequenz zu vermeiden.“ Das heißt, Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen ihre Wechselrichter nachrüsten lassen. Betroffen sind hauptsächlich Anlagen, die vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb gegangen sind und eine Leistung von mehr als 10 KWp erbringen. Photovoltaik-Großhändler eurosunn informiert über die Nachrüstung der Wechselrichter und stellt Anleitungen für Installateure von Solaranlagen bereit.


Lange Zeit wurde von Solarwechselrichtern gefordert, dass sie sich bei Problemen im Stromnetz bei Erreichen einer Frequenz von 50,2 Hz abschalten. Mittlerweile speisen jedoch so viele Solarstromanlagen Energie ins Stromnetz ein, dass deren schlagartige Abschaltung die Stabilität des Netzes gefährden würde. Die verantwortlichen Stellen haben daher beschlossen, ab September 2012 voraussichtlich über 300.000 Solarstromanlagen nachzurüsten.

Die rechtliche Grundlage dafür schafft die Systemstabilitätsverordnung vom 26. Juli 2012. Betroffen sind hauptsächlich Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 kWp, die vor dem 01.01.2012 in Betrieb gegangen sind. Neuere Anlagen müssen der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 (auch bezeichnet als "Niederspannungsrichtlinie") entsprechen, die das 50,2 Hz Problem bereits berücksichtigt. Die Umrüstung soll bis Ende 2014 abgeschlossen sein, wobei Anlagen mit großer Leistung vorrangig behandelt werden.

Es gibt prinzipiell zwei Methoden, wie Wechselrichter in Zukunft auf Frequenzprobleme im Netz reagieren: Entweder durch eine Reduktion der Einspeiseleistung ab 50,2 Hz und Abschaltung bei 51,5 Hz, oder durch Zuweisung einer neuen, festen Abschaltfrequenz zwischen 50,2 Hz und 51,5 Hz. Welche Methode zum Einsatz kommt, hängt von Typ und Baujahr des Gerätes ab.

Bereits im Frühjahr 2011 wurde eine Übergangsregelung vereinbart, welche die Wechselrichterhersteller aufrief, ihre Geräte freiwillig schon vor Inkrafttreten der Niederspannungsrichtlinie anzupassen. Die Firma KACO new energy hat sich dazu bereit erklärt, sodass Powador-Wechselrichter, die ab April 2011 ausgeliefert wurden, nicht nachgerüstet werden müssen. Als Betreiber einer Solarstromanlage erkennt man diese Geräte anhand der Geräte-/Seriennummer: Sind die letzten sechs Stellen höher als 115333, entspricht der Wechselrichter der Übergangsregelung.

Anlagenbetreiber wurden wahrscheinlich schon von ihrem Verteilnetzbetreiber angeschrieben und darum gebeten, ein Formular auszufüllen und zurückzusenden. Wer dies bereits getan hat, muss lediglich noch zum vereinbarten Umrüsttermin den Zugang zum Wechselrichter sicher stellen. Der Umrüster sollte allerdings auf eine mögliche Frequenzanpassung des Netz- und Anlagenschutzes (NA-Schutz) hingewiesen werden, sofern die Anlage damit ausgestattet ist. Kosten für die Umrüstung entstehen dabei im Normalfall nicht. Man sollte jedoch auf die vom Verteilnetzbetreiber gesetzte Frist zur Umrüstung achten.

Für die Nachrüstung beauftragte Installateure finden unter http://www.eurosunn.com/service-wissen/links.html die Anleitungen dazu, wie sie die von eurosunn vertriebenen Geräte neu einstellen. Zur Vorbereitung auf die Umrüstarbeiten bietet die KACO Akademie ein neues Seminar an.

Gewährleistung und Garantien für die umzurüstenden Wechselrichter bleiben aufrecht erhalten, sofern die ausführende Elektrofachkraft für das entsprechende Gerät durch KACO new energy geschult bzw. autorisiert wurde und die Umrüstung entsprechend den Anleitungen des Herstellers fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Eine Autorisierung kann durch ein entsprechendes Dokument der KACO new energy GmbH erfolgen.

Weitere Informationen gibt es unter http://www.eurosunn.com
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