Österreichische Form der ACTA darf nicht kommen

ÖJC lehnt jede Form der Bespitzelung von Journalisten ab

Wien - ‘Die Pressefreiheit darf nicht angetastet werden’, stellt ÖJC-Präsident Fred Turnheim in einer Aussendung am Mittwoch fest. Der Österreichische Journalisten Club – ÖJC lehnt daher jede Änderung österreichischer Gesetze ab, in denen die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger eingeschränkt werden sollen. Das gilt für das Urheberrecht genauso, wie für das Straf- oder Handelsrecht.

Auch die geplante Einführung des Leistungsschutzrechtes birgt aus journalistischer Sicht die Gefahr, dass davon in erster Linie die großen Verlage mit klickstarken Internet-Angeboten profitieren werden und nicht zwingend der unbedingt notwenige und zu fördernde Qualitätsjournalismus. Die Folge wäre eine weitere Konzentration in der Medienlandschaft mit weitreichenden Folgen für alle Journalistinnen und Journalisten.

Der ÖJC lehnt die geplante österreichische Variante eines ACTA-Vertrages ab. Hier werden die Grund- und Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger massiv beschnitten.

‘Ein modernes Urheberrecht muss zumindest für die Europäischen Union gelten’, regt ÖJC-Präsident Turnheim an. Zu sehr sind bereits jetzt die Inhalte länderübergreifend nutzbar. ‘Doch davon profitieren die Urheber nicht’, so Turnheim.

Da die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger für den ÖJC unantastbar sind, lehnt der ÖJC – konsequenterweise die Überlegungen ab, Daten Unternehmen für die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten zur Verfügung zu stellen. Die Feststellung der Verletzung des Urheberrechts darf nur von einem Richter erfolgen, fordert der ÖJC.



Der ÖJC spricht sich für eine Festplattenabgabe aus, fordert aber das diese allen schöpferischen Menschen zugutekommt, also auch den Journalistinnen und Journalisten – egal, in welchem Medium sie arbeiten.

GastautorIn: ÖJC für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /