© Peter Korrak
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Keine Wirtschaftsabkommen ohne Nachhaltigkeitskriterien

EU-Unterausschuss des Parlaments beschließt Antrag auf Stellungnahme

Brüssel- Im gestrigen EU-Unterausschuss sprachen sich die Abgeordneten mittels eines Antrags auf Stellungnahme dafür aus, in Wirtschaftsabkommen die Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer und ökologischer Mindeststandards zu verankern. Dabei sollte auch auf ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen und auf einen Mechanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung geachtet werden. Grundlage dafür boten die Pläne der EU, Wirtschaftsabkommen mit Kanada, den südlichen Mittelmeer- Anrainerstaaten sowie mit Indien und China zu verhandeln und abzuschließen.

Außerdem lag dem Ausschuss der Vorschlag für eine Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur vor. Die EU möchte damit rasch Schritte zur vollständigen Integration des Energiebinnenmarkts setzen. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner betonte, es sei notwendig, Energiefragen innerhalb der EU koordiniert zu behandeln und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Europa braucht stärkere Zusammenarbeit auf dem Energiesektor

Der Verordnungsvorschlag zu den Leitlinien für die transeuropäische Infrastruktur (KOM [2011] 658 endg.) sieht vor, prioritäre transeuropäische Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete festzulegen, und zwar in den Kategorien Strom, Gas, Erdöl und CO2, wie Bundesminister Reinhold Mitterlehner erläuterte. Darüber hinaus beinhaltet das Dokument Regeln, um innerhalb bestimmter Infrastrukturkategorien Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) zu ermitteln, die für die Umsetzung dieser Prioritäten erforderlich sind. Der Rechtsakt ist auf EU-Ebene schon weit fortgeschritten, das Europäische Parlament soll sich im Februar dieses Jahres damit befassen, sodass die Verordnung noch im März in Kraft treten kann.

Die Umsetzung dieser Prioritäten soll durch eine Straffung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, die Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Erleichterung der Regulierung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Strom- und im Gassektor erfolgen, indem die Kosten in Abhängigkeit vom Nutzen verteilt werden. In jedem Staat soll es dann eine einzige Genehmigungsbehörde für die transeuropäische Infrastruktur geben, sagte Mitterlehner, wobei hier das Wirtschaftsministerium ins Auge gefasst werde. Darüber müssten jedoch noch Gespräche geführt werden.

Ziel ist es, die europäische Energieinfrastruktur zu modernisieren und auszubauen und die Netze über die Grenzen hinweg miteinander zu verbinden, damit die zentralen energiepolitischen Ziele der Union - Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit - erreicht werden. Die EU erhofft sich damit, einen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 %, zur Verbesserung der Energieeffizienz um 20 % und zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch um 20 % bis 2020 zu leisten, wobei gleichzeitig die Versorgungssicherheit und die Solidarität unter den Mitgliedstaaten gewährleistet werden soll.

In dem Vorschlag wird auch die Grundlage für eine Mitfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" geschaffen.

Das One-Stop-Shop-Prinzip werde Vorteile für interessierte BürgerInnen bringen, zeigte sich Abgeordneter Christoph Matznetter (S) überzeugt. Wichtig sei es, die hohen Standards im eigenen Land weiterhin zu gewährleisten und die europäischen Vorschriften so zu implementieren, dass die Transparenz weiter verbessert werde. Matznetter begrüßte das Bemühen um eine Beschleunigung der Verfahren und fügte hinzu, die UVP-Verfahren als ein Mittel zu sehen, um Projekte verhindern zu können, sei abzulehnen.

Im Gegensatz dazu befürchtete Abgeordnete Christiane Brunner (G) eine Verschlechterung hinsichtlich der Bürgerbeteiligung. Mehr Bürgerbeteiligung führe zu besseren Projekten und einer Beschleunigung, hielt sie fest und bekräftigte einmal mehr, dass sie das Wirtschaftsministerium in keiner Weise als eine geeignete Instanz im Zusammenhang mit UVP-Verfahren ansehe.

Bundesminister Mitterlehner versuchte, diese Bedenken auszuräumen, indem er darauf hinwies, dass bei den notwendigen Novellierungen der österreichischen Materiengesetze aufgrund der gegenständlichen Richtlinie die Wahrung der Rechte der BürgerInnen und des Umweltschutzes zu verankern sei. Es gehe um eine Erhöhung der Transparenz, die Einbindung der BürgerInnen und um die Kürzung der Verfahrensdauer, unterstrich der Minister. Außerdem seien Verfassungsbestimmungen notwendig, und auch aus diesem Grund werde die Opposition breit eingebunden.


Quelle: Parlamentskorrespondenz


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /