© GEA- Heini Staudinger steht im Fokus der FMA
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Muss der "Waldviertler" Schuhmacher Staudinger ins Gefängnis?

Heini Staudinger reagiert gelassen auf die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung für seine VfGH-Beschwerde: "Gehe, wenn’s sein muss, ins Gefängnis"

Schrems und Wien - Heini Staudinger, "Waldviertler Schuhmacher", dessen Konflikt mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) die Menschen bewegt, hat nun eine Ablehnung der aufschiebenden Wirkung seiner Verfassungsgerichtshof-Beschwerde zugestellt bekommen. Derzeit ist er auf Afrikareise bei von ihm unterstützten Spitälern in Tanzania. Er reagiert erstaunt, aber gelassen, auf die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung für seine VfGH-Beschwerde. "Nach dem Gesetz kann die FMA meine Firma schließen, wenn ich den FMA-Bescheid nicht befolge. Dass das in den Augen des Verfassungsgerichtshofs kein unverhältnismäßiger Nachteil ist, find ich erstaunlich", meint Staudinger.

Seinen Antrag auf aufschiebende Wirkung hat er hauptsächlich mit der Sorge vor einer Schließung des Betriebs argumentiert, da die FMA den § 22d FMABG ausdrücklich im Bescheid angeführt hatte. Dass der Gerichtshof darauf mit keinem Wort einging, sei enttäuschend. Rechtsanwalt Markus Distelberger und dessen Konsulent, Karl Staudinger, verweisen darauf, dass die heute zugestellte Entscheidung nicht vom gesamten Gerichtshof getroffen wurde, der derzeit nicht tagt, und daher kein Präjudiz dafür sei, wie der Gerichtshof in der Sache entscheiden wird.

Staudinger gibt sich weiter kämpferisch. Es sei inakzeptabel, wenn er für die gemeinsam mit seinen Kunden erreichten Erfolge – darunter die Schaffung von 100 Arbeitsplätzen in einer Krisenregion – bestraft werde. Er werde sich dem Zwang nicht beugen und erforderlichenfalls auch ins Gefängnis gehen. GEA trage in dieser Auseinandersetzung auch Verantwortung für andere Initiativen – von Bürgerkraftwerken wie HELIOS bis zu Fair-Trade-Unternehmen wie EZA – und wird alles tun, um das Recht durchzusetzen, unbürokratisch und einfach Darlehen entgegen nehmen zu können. In diesem Zusammenhang weist Staudinger auch die Behauptungen von FMA-Chef Ettl zurück, die DarlehensgeberInnen von GEA hätten keinerlei Sicherheit. Für die Darlehen von GEA in der Höhe von 3 Mio Euro haften die Gebäude von GEA, die in den letzten 10 Jahren mit einem Aufwand von 4 Mio Euro saniert wurden, und das Warenlager, das ebenfalls einen Wert von 4 Mio darstelle. Darüber hinaus hat GEA eine ausgezeichnete Eigenkapitalquote, da die Gewinne von GEA regelmäßig in der Firma bleiben.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /