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Fracking-Gesetzentwurf: "Ein Spiel mit verdeckten Karten"

Die deutsche Bundesregierung will Fracking einschränken - aber nur ein wenig

Berlin- Der deutsche Wirtschaftsminister Philip Rösler und der deutsche Umweltminister Peter Altmaier planen erste gesetzliche Einschränkungen für die Erschließung von Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen. Obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfungen und das Verbot von Fracking in Trinkwasserschutzgebieten wurden in den letzten Monaten von fast allen betroffenen Bundesländern auf freiwilliger Basis bereits umgesetzt und sollen nun Gesetz werden.

Disposalbohrungen zur Verklappung der hochgiftigen Abwässer und die konventionelle Gasförderung in Trink- und Heilquellengebieten bleiben aber weiterhin explizit erlaubt.

In NRW, Schleswig-Holstein, Hessen und andere Bundesländern gelten weiter Moratorien für die Genehmigungsverfahren. Grundlage der Moratorien ist, dass erste Gutachten ein erhebliches Risiko der unkonventionellen Gasförderung erkannt haben. In vielen Bereichen fehlen wissenschaftliche Erkenntnisse und damit die Grundlagen für die Vermeidung von Risiken. Solange Risiken für Mensch und Natur aber nicht ausgeschlossen werden können, können auch keine Genehmigungen erteilt werden.

Warum sich die Bundesregierung dieser Logik nicht anschließend möchte, bleibt unverständlich. Mehrere Bundesländer haben über den Bundesrat ein Moratorium gefordert, welches aber von der Regierung abgelehnt wurde. Auch das von der Umweltministerkonferenz geforderte Verbot von Disposalbohrungen wird in der Gesetzesänderung nicht erwähnt.

Die für die wasserrechtliche Genehmigung zuständigen Behörden haben damit den Schwarzen Peter. Sie müssten ohne einen deutschlandweiten und wissenschaftlich begründeten Leitfaden Entscheidungen treffen und werden im Zweifel von Unternehmen und Bürgern gleichermaßen verklagt werden.

Umweltminister Peter Altmaier hat bereits erkannt, dass eine europäische Schiefergasförderung keine Effekte auf Preise oder Versorgungssicherheit hat. In vielen Studien und Berichten wird das seit 2011 ausführlich dargelegt.

Wirtschaftsminister Philip Rösler glaubt dagegen noch das Märchen vom billigen Gas. Er traut den gasfördernden Unternehmen zu, die für die Förderung relevanter Gasmengen benötigte Anzahl von 700 bis 1000 Bohrungen pro Jahr durchzuführen. Bislang scheiterten die gleichen Unternehmen schon bei der Auswahl benzoldichter oder rostfreier Rohre für ihre Abwasserverklappung.

Die Änderungen sollen jetzt kurzfristig im Bundestag beschlossen werden. Die Bürgerinitiativen fordern weiterhin ein generelles Verbot der Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen und ein Verbot von Disposalbohrungen.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat den Gesetzentwurf zum heftig umstrittenen Gas-Fracking scharf kritisiert. Besonders dem Umweltminister wirft der BBU vor, wissentlich mit verdeckten Karten gespielt zu haben, um die besorgte Bevölkerung ruhig zu halten. Umweltminister Altmaier hatte noch kürzlich über ein komplettes Fracking-Verbot nachgedacht. Der BBU wirft der Bundesregierung vor, eine bundesweit einheitliche Rechtslage schaffen zu wollen, um ein Vorgehen einzelner Bundesländer mittels Moratorien gegen die Fracking-Technologie aushebeln zu können.

Nach Ansicht der Minister soll Fracking unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden. Das ist nach Auffassung des BBU höchst erstaunlich, da wiederholt in Gutachten Gefahren und Risiken für die Umwelt sowie erhebliche Erkenntnisdefizite dargelegt wurden. "Die jetzt vorgesehenen Änderungen beim Wasserhaushaltsgesetz und die Schaffung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Bergrecht bieten keine Sicherheit vor der Verseuchung von Böden, Grund- und Oberflächenwasser durch die Chemikalien, die beim Fracking zum Einsatz kommen", erklärt Diplom-Physiker und Geschäftsführendes BBU-Vorstandsmitglied Oliver Kalusch. Kritik übt Kalusch auch daran, dass zur angedachten Umweltverträglichkeitsprüfung im Bergrecht noch kein Entwurf einer Verwaltungsvorschrift vorgelegt wurde und dies auch nicht vorgesehen ist. Damit existieren keine qualitativen Standards für Umweltverträglichkeitsprüfungen in Bezug auf Fracking. Auf dieser Basis kann kein Gefahrenausschluss erfolgen. "Die ganze Sache ist ein absoluter Schnellschuss der Minister Altmaier und Rösler und darf nicht hingenommen werden", so Kalusch.

Der BBU betont, dass die vorliegenden Gutachten aus den letzten zwei Jahren keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass es sich beim Fracking um eine unbeherrschbare Risikotechnologie mit katastrophalen Auswirkungen handelt. Der BBU fordert, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf wieder zurück zieht, um dann ein Verbotsgesetz vorzulegen. Bei der Gasförderung dürfen nicht dieselben Fehler wie bei der Atomenergienutzung wiederholt werden. Die Schaffung von Umwelt bedrohenden Sachzwängen muss verhindert werden. Stattdessen ist ein forcierter Ausbau der Nutzung regenerativer Energiequellen zwingend erforderlich.

Der BBU ruft die Bevölkerung zum weiteren Protest gegen Gas-Fracking auf und wird sich auch selber weiterhin gegen die Fracking-Pläne engagieren.

Quelle: BBU und GEGEN GASBOHREN


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /