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Deutschlandweite Regelung könnte weitere Untersuchung der Risiken gefährden

Würde der Gesetzesentwurf zum Fracking von Peter Altmaier und Philip Rösler verabschiedet, könnte damit das fragile Konstrukt eines “faktischen Fracking-Moratoriums” in NRW gefährdet werden, so die energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen

’Damit ist klar, dass das Vorgehen Altmaiers und Röslers nicht dem Vorgehen Nordrhein-Westfalens entspricht. In NRW soll auf Grund der Informations- und Datendefizite ein schrittweises Vorgehen erfolgen, um nicht Tatsachen zu schaffen bevor Erkenntnisse vorliegen. Eine Annahme des Gesetzentwurfs von Minister Altmaier und Rösler würde das unmöglich machen. Denn die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen würden das Thema Fracking bundesweit regeln und somit die Handlungskompetenzen der Länder eingeschränken. Diese dürfen nämlich nur aktiv werden und eigene Regelungen einführen, wenn es keine abschließenden Regelungen auf Bundesebene gibt. Die Konsequenz daraus wäre, dass Nordrhein-Westfalen vermutlich nicht mehr wie geplant, jene wichtige Vorarbeit zur Klärung der noch offenen Fragen leisten könnte, bevor Entscheidungen getroffen werden müssen.”

Davon betroffen wären auch alle weiteren Bundesländer mit unkonventionellen Gasvorkommen. Der Entwurf der Regierung sieht vor, dass für Gasförderung mit Fracking grundsätzlich Umweltverträglichkeitsprüfungen fällig würden und Fracking in Wasserschutzgebieten grundsätzlich verboten wäre.

Nicht geregelt bliebe weiterhin, wie und welche Kriterien in einer Umweltverträglichkeitsprüfung überhaupt geprüft werden sollten. Alle Gutachten bestätigen, dass mangels ausreichender Informationslage die Erstellung eines Kriterienkatalogs momentan nicht möglich ist. Würde man der Vernunft folgen, wäre damit eine UVP sehr schnell mit negativem Ergebnis für die Industrie beendet. Darauf wird man aber aus Erfahrungen mit anderen Großprojekten kaum bauen können.

Zur Gewinnung der notwendigen Informationen sind übrigens nicht – wie vielfach behauptet – unbedingt wissenschaftlich begleitete Probebohrungen notwendig. In Niedersachsen sind ausreichend alte Bohrungen vorhanden, die auf Dichtheit geprüft werden könnten. Die Unternehmen haben bislang immer noch nicht alle beim Fracking eingesetzten Stoffe veröffentlicht und die ehemalige Landesregierung von Niedersachsen verweigerte die Offenlegung aller bislang bei der Gasförderung aufgetretenen Vorfälle und Unfälle.

Bundesländer und Regierung sollten sich die Zeit nehmen, ernsthaft und faktenbasiert zu prüfen, bevor gesetzliche Schnellschüsse abgegeben werden. Ein Moratorium wäre dafür ein guter Anfang. Aber auch durch ein vollständiges Verbot würden Deutschland keine Nachteile entstehen. Die wirtschaftliche Relevanz der hier vorhandenen Gasvorkommen ist dafür viel zu gering.

Und von BASF / Wintershall, ExxonMobil und BNK Petroleum kann man erwarten, dass sie die angeblich ’strengen deutschen Umweltvorschriften” selbstverständlich auch auf ihren Gasfeldern in Libyen, Russland und der Ukraine einhalten, wo noch ausreichend konventionelle Gasvorkommen existieren. Oder etwa nicht?

Quelle:
Fracking-Vorstoß im Bund entspricht nicht der NRW-Regelung – Grüne Landtagsfraktion NRW.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /