© Umweltdachverband - www.umweltdachverband.at
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Ländliche Entwicklung: Gedeih oder Verderb liegt in der Hand unserer Bundesregierung!

Aufteilung 50 % EU-Mittel und 50 % nationale Mittel von Bund nd Ländern muss bleiben

Wien - Am 8. Februar haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf den mehrjährigen Haushaltsrahmen der EU geeinigt. Wenngleich dieser noch vom Europäischen Parlament bestätigt werden muss, sind darin bereits die Grundzüge der Mittelrückflüsse an Österreich unter dem Titel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgelegt. "Für die
europäischen Zahlungen im Rahmen der GAP sind nur geringe Kürzungen geplant. Wenn sich aber die Bundesregierung bis April nicht darauf einigt, das Programm für die Ländliche Entwicklung auch ab 2014 im Wesentlichen mit gleichbleibendem Volumen umzusetzen, drohen im Agrarumweltprogramm ÖPUL ein Kahlschlag und Kürzungen von bis zu 200
Mio. Euro pro Jahr", warnt Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes, im Vorfeld der öffentlichen Diskussionsveranstaltung zur Zukunft der Ländlichen Entwicklung am Donnerstag. Wir appellieren daher an Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Spindelegger: "Stellen Sie die nationale Kofinanzierung sicher, um den Brüsseler Verhandlungserfolg nicht postwendend zu einem Misserfolg für die heimische Umwelt werden zu lassen."

Agrarumweltprogramm ÖPUL: klare Zielsetzungen im Wasser- und Biodiversitätsschutz gefordert

Aktuell sind rund 90 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Österreich im Agrarumweltprogramm ÖPUL verankert. "Wenngleich wesentliche Punkte im Agrarumweltprogramm verbessert werden müssen, steht außer Zweifel, dass durch dieses Programm die großflächige Industrialisierung der österreichischen Landwirtschaft bis dato
hintangehalten werden konnte. Eine Kürzung des Programms hätte höchst negative Nebeneffekte und würde das Bauernsterben beschleunigen. Auch der Österreichische Rechnungshof stellte in seinem Bericht Nachbesserungsbedarf fest: Die Zahlungen sind aus Umweltsicht derzeit zu unspezifisch und zu wenig zielgerichtet. Dies muss sich ändern.
Trotz positiver Weichenstellungen in den laufenden Verhandlungen, muss deutlich ausgesprochen werden, dass die verpflichtende Auflage, Biodiversitätsflächen anzulegen, wesentlich ist, um das Verschwinden von Arten und Lebensräumen aufzuhalten oder rückgängig zu machen", so Heilingbrunner in Richtung Landwirtschaftsminister Berlakovich, der einen ersten positiven Vorschlag in dieser Sache bereits unterbreitet hat; ein Vorschlag, der von der landwirtschaftlichen Interessenvertretung allerdings torpediert wird. "Klare Zielsetzungen im Wasser- und im Biodiversitätsschutz müssen die Grundlage des
kommenden Programms sein, damit die SteuerzahlerInnen sicher sein können, dass kein Steuercent in umweltschädliche oder wenig zielführende Praktiken fließt!", betont Heilingbrunner.

Stärkung des Naturschutzes gefordert - Umsetzung von Natura 2000 als oberste Priorität

"Klar ist auch, dass es zu einer Stärkung des Naturschutzes kommen muss, die Umsetzung von Natura 2000 hat dabei oberste Priorität. Die Bedarfsschätzungen für die Umsetzung dieses europäischen Schutzinstruments belaufen sich auf rund 200 Mio. Euro pro Jahr. Wenn
das Agrarumweltprogramm mit 50 % nationalen Mittel kofinanziert wird, entspricht diese Summe weniger als 20 % des Gesamtprogrammvolumens von nach wie vor über 1 Mrd. Euro pro Jahr. Diese Mittel müssen für jene LandwirtInnen zur Verfügung gestellt werden, die für die Zukunft unserer Natur und Umwelt auch Einschränkungen in Kauf nehmen", fordert Heilingbrunner.

Transparenz ist zentraler Punkt: Umweltmittel auch für Umweltzwecke ausgeben

"Einer der zentralsten Punkte ist zudem das Thema Transparenz. Es geht nicht an, dass die Bundesländer mit dem europäischen Geld machen, was sie wollen. U. a. sind ja in einigen Bundesländern Naturschutzmittel kurzerhand in den Forststraßenbau verschoben worden. Dieser inakzeptablen Praxis muss Einhalt geboten werden. Eine klare Abgrenzung der Umweltmittel, sowie eine Verpflichtung diese Mittel auch für Umweltzwecke auszugeben, ist unabdingbar", meint Heilingbrunner. Außerdem muss sich ein künftiges Programm für die
Ländliche Entwicklung noch stärker als bisher dem Thema Alpenkonvention widmen. "Die Alpenkonvention ist als internationaler Vertrag zwischen den Alpenanrainerstaaten ein wichtiges Instrument zur nachhaltigen Regionalentwicklung (Berglandwirtschaft,
Raumplanung, nachhaltiger Tourismus etc.). Aus Sicht des Umweltdachverbandes muss die Alpenkonvention eine prominentere Rolle spielen. So braucht es neben einer eigenen Maßnahme ,Alpenkonvention' auch im Bereich Leader künftig stärkere Anknüpfungspunkte zur Umsetzung. Nur so wird es gelingen, die Chancen, die in diesem Vertragswerk schlummern, zu nutzen", so Heilingbrunner.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /