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MaxEnergy informiert: Industrie-Rabatt verfassungswidrig - was sich für Verbaucher ändert

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Pressemitteilung von: MaxEnergy GmbH

Bislang konnten sich stromintensive Unternehmen von den Netzentgelten befreien lassen.
Das, was dem Staat dadurch an Einnahmen entging, sollte von den Verbrauchern durch eine immer weiter steigende EEG-Umlage ausgeglichen werden. Anfang März erklärte das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Regelung nun für verfassungswidrig und auch die EU-Kommission hat Klage gegen die Milliardenhilfen eingeleitet. Eine Reform der Netzentgeltverordnung ist unausweichlich.


Netzentgelte werden von Netzbetreibern für die Nutzung ihrer Leitungen erhoben. Der Verbraucher zahlt diese Gebühr über den Strompreis, der sich neben Beschaffungskosten und Steuern auch aus Netzentgelten zusammensetzt. Sie machen aktuell ungefähr 20 % des Verbraucherpreises aus. Vielen Unternehmen geht es in dieser Hinsicht deutlich besser. Seit August 2011 können sie sich von den Netzgebühren befreien lassen. Der Staat begründet diese Entscheidung damit, dass man Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, nicht mit überdurchschnittlich hohen Strompreisen belasten dürfe, weil das zu Wettbewerbsnachteilen führe.

Das großzügige Angebot des Staates wird gerne angenommen: Aktuell haben sich rund 1.550 Unternehmen von den Netzentgelten befreien lassen. Das bedeutet insgesamt gut 800 Millionen Euro, die dieses Jahr an Einnahmen für die Instandhaltung und den Ausbau der Netze wegfallen. Bisher haben die Verbraucher diese Mindereinnahmen über die EEG-Umlage ausgeglichen. Mit rund 12 Euro im Jahr subventioniert derzeit jeder Haushalt die Stromrabatte für die Industrie. Fünf Netzbetreiber hatten sich über diese Regelung beschwert und Klage gegen das Gesetz eingereicht. Mit Erfolg: Das Oberlandesgerichts Düsseldorf erklärte den Industrierabatt für „nichtig“, eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten sei aus Gleichheitsgründen nicht zulässig. Und auch die EU-Kommission zweifelt stark an der Rechtmäßigkeit der Subvention. Sie hat nach Beschwerden von Verbraucherverbänden und Energieunternehmen bereits Klage gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Sollte die Kommission zu dem Ergebnis kommen, dass es sich bei dem Industrierabatt um eine staatliche Beihilfe handelt, würde in einem nächsten Schritt geprüft, ob die Beihilfe sogar gegen die Wettbewerbsregeln der EU verstößt. Sollte die Kommission zu diesem Ergebnis kommen, hätte das schwerwiegende Folgen für die befreiten Unternehmen: sie müssten die Netzentgelte nachträglich zahlen.

Der Druck seitens Oberlandesgericht und EU zeigt Wirkung. Einen Tag nach Urteilsspruch des Oberlandesgerichts kündigte Angela Merkel eine schnelle Reform der Netzentgeltverordnung an. Wie diese Reform genau aussehen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sicher ist allerdings, dass es für Industriekunden zukünftig keine vollständige Befreiung von den Netzentgelten mehr geben wird. Sicher ist damit auch, dass in Zukunft weniger als 800 Millionen Euro von den Verbrauchern ausgeglichen werden müssen. Vermutlich wird sich eine Staffelung der Industrierabatte durchsetzen. Sie würden damit nicht gänzlich abgeschafft, sondern in den meisten Fällen deutlich reduzierter ausfallen. Die zusätzlichen Einnahmen beziehungsweise eingesparten Rabatte auf Seiten der Industrie könnten zu einer Reduzierung der EEG-Umlage und damit zu einer Strompreissenkung für Verbraucher führen. Die einseitige Belastung der Bürger würde so beendet. Wie die neue Netzentgeltverordnung letztendlich aussehen wird und ob die Einsparungen wünschenswerterweise tatsächlich bei den Verbrauchern ankommen werden, bleibt abzuwarten.
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