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Insolvenz von Energieversorgern verunsichert Stromkunden

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Pressemitteilung von: Präg GmbH & Co.KG

Energiehändler Präg erhält zahlreiche Anfragen zum Thema Anbieterwechsel/Kunden sollten auf Seriosität und Transparenz achten


(ddp direct) Kempten, 14. Mai 2013. Geht ein Stromanbieter insolvent, wie erst im April geschehen, hinterlässt er oftmals nicht nur verärgerte Kunden, sondern zunehmend auch beunruhigte Verbraucher. Fast täglich erhält der Allgäuer Energiehändler Präg aktuell Anfragen von verunsicherten Stromkunden. „Die Verbraucher fragen uns, ob sich ein Anbieterwechsel vom Grundversorger überhaupt lohnt und was sie dabei beachten sollen“, sagt Präg-Geschäftsführer Marc Deisenhofer.

Vor dem Hintergrund steigender Strompreise nimmt die Wechselbereitschaft der Verbraucher zu. Denn durch einen Wechsel des Anbieters lässt sich bei den Stromkosten oftmals sparen. „Es ist erfreulich, dass die Verbraucher vermehrt von ihrem Wechselrecht Gebrauch machen und die Vorteile des liberalisierten Strommarktes nutzen. Die Verbraucher sollten sich jedoch vor einem Anbieterwechsel genauestens informieren“, so Deisenhofer. Denn eine durchdachte Entscheidung schützt nach seinen Worten oft vor bösen Überraschungen: „Wer über einen Stromanbieterwechsel nachdenkt, sollte nicht nur Prämien, Boni oder den billigsten Preis im Blick haben. Wichtig ist es, auf jeden Fall einen vertrauensvollen und seriösen Energieversorger auszuwählen. Deshalb sollten Verbraucher ein besonderes Augenmerk auf die Transparenz und Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens sowie die angebotenen Produkte legen."

Auch der persönliche Kontakt kann von Vorteil sein: „Bei zahlreichen Anbietern ist der Kunde nur eine graue Vertragskontonummer in den Akten. Wer einen Energieversorger vor Ort mit persönlich bekannten Ansprechpartnern hat, fühlt sich meist besser aufgehoben. Denn die oberste Maxime in jedem Geschäftsverhältnis ist wechselseitiges Vertrauen.“

Viele Verbraucher fürchten darüber hinaus einen Wechsel, weil sie glauben, dass es sich um einen komplizierten Vorgang handelt. Der Prozess ist allerdings gesetzlich genauestens geregelt: Wird dem neuen Anbieter des Vertrauens eine entsprechende Vollmacht erteilt, erledigt dieser alle für einen reibungslosen Wechsel notwendigen Formalitäten.

Von Angeboten mit Vorauskasse raten Verbraucherschützer regelmäßig ab. Denn, so Deisenhofer: „Sollte der Stromanbieter Insolvenz anmelden, können solche Vorauszahlungen unter Umständen vollständig verloren gehen.“
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