© Stekovics/ Genussvielfalt am Beispiel der Paradeiser von Erich Stekovics
© Stekovics/ Genussvielfalt am Beispiel der Paradeiser von Erich Stekovics

Offener Brief: Auch geänderte EU-Saatgutverordnung gefährdet Vielfalt massiv!

SPAR-Vorstand appelliert an EU-Parlament und -Rat den Verordnungsentwurf zum Erhalt alter Sorten grundlegend zu überarbeiten

An alle österreichischen EU-Abgeordneten (MEP)
An den zuständigen EU-Kommissar für Regionalpolitik
An Landwirtschaftsminister DI Nikolaus Berlakovich




Sehr geehrte Damen und Herren,

nach massiven Protesten von Konsumenten, Umweltschutz-Organisationen und Handel hat die EU-Kommission einen überarbeiteten Entwurf zur Saatgutverordnung vorgelegt. Die Vorschläge gehen jedoch nicht weit genug, denn durch neue Auflagen dürfen die beliebten Sortenraritäten nicht mehr über den Handel verkauft werden. Vorzeige-Landwirte wie zum Beispiel Erich Stekovics dürften dann nur noch ab Hof verkaufen und nur dann, wenn maximal
zehn Mitarbeiter am Hof arbeiten. Das heißt, derartige Landwirtschafts-Pioniere müssten zuerst etliche Mitarbeiter kündigen, um ihre Produkte wenigstens ab Hof verkaufen zu können.

Laut dem aktuellen Entwurf der EU-Saatgutverordnung dürfen nur Kleinbetriebe Obst- und Gemüsesorten ohne Sortenzulassung unter Auflagen weitergeben. Erleichterungen beim Zulassungsverfahren wiederum gelten nur für "historische Sorten", nicht jedoch für bunte Sortenraritäten. Aus dem Handel und damit aus dem Großteil der österreichischen Einkaufskörbe werden Hunderte Sorten, wie
beispielsweise die Tomate "Gelbe Johannisbeere" oder die "Etsdorfer Buschbohne", damit verbannt! Wir bestehen darauf, unseren Konsumenten auch weiterhin alt eingesessene Sortenraritäten zu einem vertretbaren Preis anzubieten.

Kommerzialisierung statt Konsumentenschutz

Auch der überarbeitete Entwurf der Saatgutverordnung schränkt unsere Kundinnen und Kunden massiv ein anstatt ihre Wahlmöglichkeit zu schützen. Wir fordern Bundesminister Berlakovich und alle EU-Parlamentarier auf, für die Interessen der Konsumenten einzutreten anstatt Saatgut- und Chemie-Konzernen in die Hände zu spielen! Trotz steigender Nachfrage das Angebot am Markt einzuschränken, darf man den Konsumentinnen und Konsumenten nicht als Verbraucherschutz
verkaufen. Das Gegenteil ist der Fall: Hier wird zuerst das Angebot und dann die Wahlfreiheit massiv eingeschränkt.


Übertriebene Zulassungstests für Kulturgut

Die Saatgutverordnung sieht vor, dass Vermehrungsmaterial aller wichtigen Obst-, Gemüse und Getreidesorten grundsätzlich nur nach einem aufwändigen technischen Testverfahren weitergegeben werden dürfen. Dieses soll feststellen, ob die Sorten über Generationen stabil, die Pflanzen einheitlich und von allen anderen Sorten unterscheidbar sind. "Für alte Sorten, die bereits tausende Jahre
angebaut werden, ist das völlig übertrieben und unmöglich. Natürlich gewachsene Sorten haben beispielsweise unterschiedlich große Früchte, die nicht in die Normvorgaben der EU passen und so keine Zulassung bekommen würden", befürchtet Erich Stekovics. Auch ohne diese natürlichen Hürden würde der Sorten-Bewahrer vor dem Ruin stehen: zusätzlich zum administrativen und zeitlichen Aufwand würde die Zulassung seiner über 3.000 alten Sorten über drei Millionen Euro kosten. Lediglich einen Ab-Hof-Verkauf gesteht die EU den Landwirten zu, die alte Sorten an-bauen. Verkaufen dürften sie ihre Pflanzen und Früchte aber nur noch, wenn sie alle bis auf 10 Mitarbeiter entlassen und maximal zwei Mio. Euro Jahresumsatz machen. Das ist doch reine Willkür!

Weitere Änderungen nötig

Auf den internationalen Druck der Zivilgesellschaft hat die EU-Kommission nur mit kosmetischen Veränderungen im Entwurf reagiert, die eigentliche Kritik an dem Verordnungsentwurf wurde ignoriert. Im Vorschlag vermissen wir eine eindeutige Einschränkung der Verordnung auf die Weitergabe von Saatgut und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und ab bestimmten Mengen. Generell ist die
Frage zu stellen, ob die hohen Auflagen der verpflichtende Registrierung nicht eher den Interessen der Agro-Industrie dienen als dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und dem Gemeinwohl. Wir appellieren daher an EU-Parlament und -Rat, den Verordnungsentwurf grundlegend zu überarbeiten, um alte Sorten und wichtiges Kulturgut lebendig zu erhalten.

SPAR-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerhard Drexel im Namen des gesamten SPAR-Vorstands

GastautorIn: SPAR für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /