© Georg STEFANIK/HBF/BMWFJ- Minister Mitterlehner bei der Pressekonferenz
© Georg STEFANIK/HBF/BMWFJ- Minister Mitterlehner bei der Pressekonferenz

Mitterlehner: Neue Gesetze ermöglichen erstmals Online-Anbieterwechsel bei Strom und Gas

Wirtschafts- und Energieminister: Leichterer Anbieterwechsel spart bares Geld und kurbelt Wettbewerb an - Konsumentenschutz weiter verbessert

Auf Initiative von Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner beschließt der Nationalrat am Mittwochabend neben der verbesserten Stromkennzeichnung, um den Atomstrom-Anteil zurückzudrängen, noch zahlreiche weitere Verbesserungen für Energiekunden. "Durch den in Zukunft möglichen vollelektronischen Online-Anbieterwechsel und erweiterte Kundenrechte wollen wir die bisher relativ niedrigen Wechselraten in Österreich erhöhen. Denn ein Anbieterwechsel spart dem Kunden bares Geld und kurbelt gleichzeitig den Wettbewerb am Energiemarkt an. Damit wird das Leben leistbarer", betont Mitterlehner. Laut Energiepreismonitor vom Juni liegt das Sparpotenzial beim Wechsel vom regionalen Standardanbieter zum günstigsten Anbieter von Strom und Gas je nach Region zwischen 157 Euro in Tirol sowie 403 Euro pro Jahr in Linz.

Schon seit Jänner können die Strom- und Gaskunden an jedem beliebigen Tag im Jahr ihren Anbieter wechseln, anstatt wie früher nur zum Monatsersten. Die aktuelle gesetzliche Verankerung des Online-Anbieterwechsels soll den Wechsel noch unbürokratischer, schneller und einfacher machen. Die entsprechende Webseite der Lieferanten muss leicht auffindbar, transparent und konsumentenfreundlich gestaltet sein. Authentifizieren kann sich der Kunde zum Beispiel durch Angabe der Nummer eines Personalausweises, Führerscheins oder Reisepasses oder alternativ durch die Bürgerkarte. Im Tarifkalkulator wird ein direkter Link zum Wechselportal des Lieferanten gesetzt.

Mehr Kundenrechte und neue Beratungsstellen

Um mehr Transparenz zu schaffen, muss ferner eine zumindest vierteljährliche übersichtliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation erfolgen, die bisher wesentlich weniger Informationen enthalten hat und nur einmal im Jahr vorgeschrieben war. "Leichtere Preisvergleiche erhöhen das Kostenbewusstsein, unterstützen den Anbieterwechsel zusätzlich und helfen letztlich dabei, den Energieverbrauch zu verringern", so Mitterlehner. Ebenfalls beschleunigt wird der Anbieterwechsel durch neue Kündigungsfristen: Bei Verträgen mit Bindungsfristen ist vorgesehen, dass Kunden spätestens zum Ende des ersten Vertragsjahres und in weiterer Folge jederzeit (nicht mehr nur zum Monatsletzten), unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist (zwei Wochen), ihren Liefervertrag kündigen können. Bei Verträgen ohne Bindungsfristen ist eine Kündigung unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist von zwei Wochen jederzeit statt bisher nur zum Monatsletzten möglich.

Im Rahmen des Energiepakets werden zudem die Rechte der Kunden gegenüber den Energieversorgern bei Zahlungsrückständen gestärkt. Abschaltungen unmittelbar vor Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen sind gesetzlich ausdrücklich verboten. Weiters sind die Energielieferanten künftig gesetzlich verpflichtet, für die Festlegung der Ratenzahlungen möglichst konkrete Verbrauchsschätzungen zu machen, damit nicht durch überhöhte Teilzahlungen ungerechtfertigte Zahlungspolster angelegt werden können. Darüber hinaus sind die Strom- und Gasanbieter ab einer bestimmten Größe verpflichtet, eine eigene Anlauf- und Beratungsstelle für ihre Kunden zu den Themen Strom- und Gaskosten, Lieferantenwechsel, Stromkennzeichnung, Energieeffizienz und Energiearmut zu schaffen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /