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Die Solarförderung gilt auch für SolarVenti Solarwarmluftkollektoren

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Pressemitteilung von: ReCons

Seit dem 30.05.2011 kann für die SolarVenti Modelle SV14 und SV30 die BAFA Förderung für Solarkollektoranlagen (auch Luftkollektoren) beantragt werden.

Alle anderen Modelltypen (gilt auch für SolarVenti Hybrid, die Freeline Modelle SV12 und SV28 sowie der Rounded SV9) bekommen keine Förderung durch die BAFA.

Die BAFA Förderung gilt nur im Gebäudebestand, nicht im Neubau.

Die Fördersumme beträgt 120,- €/m² angefangene Bruttokollektorfläche. Bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Biomasseanlage (Pelletskessel, Holzvergaserkessel) oder Wärmepumpe ist zusätzlich ein Kombinationsbonus von 600,- € pro Anlage erhältlich (der Kombinationsbonus muss noch von der BAFA bestätigt werden, daher ist diese Aussage ohne Gewähr).

Die Vergütungssätze gelten bis zum 30.12.2011, danach sinkt die Basisförderung auf 90,- € und der Kombinationsbonus auf 500,- €.

Beispiel 1: Ferienhaus Baujahr 2008, mit Zentralheizung (auch Wohnhaus oder irgendein Gebäude mit fest verbundenem Heizsystem)

Ein SV14 = 1,4m² Bruttokollektorfläche = 2x 120,- = 240,- € Zuschuss
Ein SV30 = 3,06m² Bruttokollektorfläche = 4x 120,- = 480,- € Zuschuss
Zwei SV14 = 2,8m² Bruttokollektorfläche = 3x 120,- = 360,- € Zuschuss
Zwei SV30 = 6,12m² Bruttokollektorfläche = 7x 120,- = 840,- € Zuschuss

Beispiel 2: Wohnhaus Baujahr 1999, mit Zentralheizung, es wird gleichzeitig ein neuer, förderfähiger Pelletskessel eingebaut

Ein SV30 = 3,06m² Bruttokollektorfläche = 4x 120,- = 480,- € Zuschuss
Kombinationsbonus für Biomassekessel und Solaranlage = 600,- Zuschuss
Gesamtzuschuss = 1.080,- Euro

Bitte beachten: der Erhalt des Kombinationsbonus ist ohne Gewähr, sollte aber gemäß Richtlinien möglich sein.

Beispiel 3: Neubau Baujahr 2010

Kein Zuschuss möglich da das Haus nicht in den Gebäudebestand fällt (vor dem 01.01.2009).
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