© Thomas Leitner/ Zellstoff Pöls AG
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FFG: Stellungnahme zum Biomasse-Kraftwerk Güssing

Gutachten nach geltenden Richtlinien erstellt

Die Entscheidungen der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG über die Zuerkennung von Förderungen oder die Empfehlungen im Rahmen von Gutachten für die Forschungsprämie fallen ausschließlich auf rein sachlicher Ebene und auf Grundlage der einschlägigen Gesetze und Richtlinien. "Wir als FFG sind stolz darauf, als unabhängige Expertenorganisation österreichische Unternehmen und Forschungsinstitute unterstützen zu können", so die Geschäftsführer der FFG, Henrietta Egerth und Klaus Pseiner. "Das betrifft sowohl unsere Förderungen wie auch die Erstellung von Gutachten für die Forschungsprämie."

"Es gehört allerdings auch zum Wesen der Forschung, dass trotz Förderung nicht jedes Projekt nachhaltig erfolgreich sein kann", so die FFG-Geschäftsführung. "Es gibt hervorragende technologische Entwicklungen, die sich aber am Markt nicht durchsetzen können. Die Aufgabe der direkten Forschungsförderung und der Forschungsprämie kann es nicht sein, mangelnde Umsätze von Unternehmen zu kompensieren, sondern sie stellen höchst erfolgreiche Instrumente einer proaktiven Forschungspolitik dar."

Klare Richtlinien für Forschungsprämie

Für die Erstellung von Gutachten gibt es klare rechtliche Rahmenbedingungen. Dazu zählt das EU-Beihilfenrecht ebenso wie nationale Richtlinien. "Darüber hinaus werden wir von unseren Eigentümern und dem Rechnungshof geprüft und regelmäßig durch unabhängige Experten evaluiert. Diese Evaluierungen bestätigen die ausgezeichnete Abwicklung durch die FFG", so die FFG-Geschäftsführer. Die Erstellung von Gutachten für die Forschungsprämie durch die FFG erfolgt nach einem standardisierten Ablauf und unabhängigen Experten. Die seit 1. Jänner dieses Jahres geltende Regelung sieht vor, dass die FFG im Prozess der Beantragung einer Forschungsprämie durch ein Unternehmen als Gutachter verpflichtend eingebunden wird. Die FFG hat dabei ausschließlich die inhaltlichen Voraussetzungen zu prüfen, ob das Unternehmen Forschung im Sinne des Gesetzes durchführt oder nicht. Die inhaltliche Basis dafür liefert das so genannte Frascati-Manual der OECD. Die Entscheidung über eine Zuerkennung einer Forschungsprämie liegt in der Kompetenz der Finanzämter, auf Basis eines FFG-Gutachtens.

Unternehmen können ein Gutachten für die Forschungsprämie über FinanzOnline beantragen. Die Begutachtung findet ausschließlich innerhalb der FFG statt, das fertig erstellte Gutachten wird dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt über FinanzOnline zur Verfügung gestellt. Während der Begutachtung ist das Finanzamt nicht involviert. Das Antragsverfahren wurde von der FFG und dem Finanzministerium gemeinsam mit Vertretern von Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder entwickelt.

Die bisherigen Erfahrungen in der Erstellung von Gutachten für die Forschungsprämie sind sehr gut. "Die FFG erstellt die Gutachten sehr rasch und die Unternehmen vertrauen auf die Kompetenz der FFG. Der Ablauf erfolgt zur Gänze elektronisch, für Unklarheiten haben wir eine Hotline eingerichtet", so die FFG-Geschäftsführung. Bisher wurden rund 700 Gutachten angefordert, davon wurden 600 abgeschlossen. 86 Prozent der Gutachten wurden für Kleine und Mittlere Unternehmen erstellt.


Biomasse-Kraftwerk Güssing betreibt keine Forschung im Sinne des Gesetzes

Die FFG hat das Biomasse-Kraftwerk beim Start der Anlage im Jahr 2000 als Pilotanlage gefördert. Bereits vor zehn Jahren allerdings wurde die Anlage nach Angaben des Herstellers in einen kommerziellen Betrieb übergeführt.

Die FFG wurde vom Finanzamt mit der Erstellung eines Gutachtens betraut. "Bei diesem Gutachten haben wir uns exakt an die geltenden Richtlinien gehalten", so die FFG-Geschäftsführung.

Quelle: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /