Bundesklimaschutzgesetz kann klare Verantwortung definieren

Kompetenzersplitterung ist Bremse für den Klimaschutz

Ein Jahr nach dem ersten Klimagipfel wurde im heutigen Morgenjournal eine ernüchternde Bilanz über die Fortschritte im Klimaschutz gezogen: ‘Wir haben viele schöne Worte gehört, aber die Zahlen zeigen: in wesentlichen Verantwortungsbereichen hat es kaum Taten gegeben." erklärte Minister Pröll im ORF.

Im aktuellen Klimaschutzbericht des Umweltbundesamtes sowie einem Rohbericht des Rechnungshofes wird kritisiert, dass die bisher von Bund und Ländern gesetzten Maßnahmen insgesamt nicht ausreichen würden, um die ehrgeizige Vorgabe von minus 13 Prozent CO2 in Österreich zu erreichen. So stellt das Umweltbundesamt fest, dass seit 2002 lediglich ein Drittel der Maßnahmen der österreichischen Klimastrategie von den Verantwortlichen im Bund und in den Ländern umgesetzt worden seien, zwei Drittel der beschlossenen Maßnahmen seien gar nicht oder nicht ausreichend umgesetzt. Der Umweltminister meinte dazu heute im Morgenjournal: ‘So kann es nicht weiter gehen. Klimaschutz ist nicht die one-man-show des Umweltministers. Wenn wir Klimaschutz ernst nehmen, dann ist die Zeit der unverbindlichen Absichtserklärungen vorbei. Beim bevorstehenden Klimagipfel will ich daher auch über klare gesetzlich vorgeschriebene Verantwortlichkeiten und auch über spürbarer Konsequenzen diskutieren."

Gestützt auf ein Rechtsgutachten der Universitätsprofessoren Grabenwarter sowie Lang vom April 2008 stellte er fest, dass bei der Zuständigkeit für Klimaschutz eine ausgeprägte Kompetenzersplitterung vorhanden ist und die Verantwortung auf eine Vielzahl von Einzelzuständigkeiten zwischen Bund und Länder verteilt ist. Damit ist bereits im Vorfeld des Klimagipfels die Diskussion über ein Bundesklimaschutzgesetz eröffnet.

Das Umweltministerium sieht sich durch die Entwicklungen in den einzelnen Sektoren bestätigt: Der Klimaschutzbericht des Umweltbundesamtes zeigt: Während in jenen Bereichen, in denen das Umweltministerium die alleinige Kompetenz und Verantwortung hat, entsprechende Fortschritte erzielt werden konnten, zeigen andere Bereich deutliche Defizite auf. So seien in jenen Bereichen, die ausschließlich in der Zuständigkeit des Umweltministeiums liegen, die größten Erfolge erzielt worden. Reduktionen von 40 Prozent bei der Abfallwirtschaft, 14 Prozent bei der Landwirtschaft und 8,2 Prozent bei den sogenannten F-Gasen zeigen, was im Klimaschutz möglich ist. In etlichen anderen Bereichen hat es dagegen zum Teil enorme Zuwächse gegeben. So sind die Treibhausgasemissionen aus dem Verkehr seit 1990 um 80 Prozent gestiegen, in der Industrie um 14 Prozent und bei der Energieaufbringung 12 Prozent. Schließlich kritisiere – laut Medienberichten – der Rechnungshof in seinem Rohbericht, dass im Bereich Raumwärme von 2,6 Mrd. Euro der Wohnbauförderung lediglich 15 % der Mittel (0,35 Mrd.) für die dringend notwendige thermische Sanierung eingesetzt würden und damit lediglich 340.000 Tonnen eingespart würden, während die tatsächlich notwendige Einsparung bei 2,3 Mio. Tonnen liege.

Quelle: Lebensministerium


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /