© Rupert Haslinger/ Photovoltaik-Anlagen stabilisieren die Stromnetze
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Sonnenstrom: Tarifverordnung für 2014 steht unmittelbar bevor

Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) erinnert an seine Bedenken gegenüber der Verordnung und fordert eine Beseitigung der Schwachstellen des Ökostromgesetzes für 2014

Da voraussichtlich morgen die Verordnung der Ökostromtarife von den drei Ministerien (Wirtschaft, Umwelt und Soziales) unterzeichnet wird, erinnert der Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) neuerlich an die Schwachstellen des Tarifentwurfes, der intern bereits vorliegt. Offensichtlich glaubt das federführende Wirtschaftsministerium durch eine dramatische Absenkung der Tarife von 18,12 Cent pro kWh (plus 200 Euro Investzuschuss pro kWp) auf 12,50 Cent (ebenfalls plus 200 Euro Investzuschuss) einen Ansturm auf die Förderung, die diesmal am 2. Jänner um 10:00 Uhr angesetzt ist, zu verhindern. Diese Hoffnung wird nicht aufgehen, da zwischen Antragstellung und tatsächlicher Errichtung eine große Kluft besteht, die je niedriger die Tarife angesetzt sind, umso größer wird, meint Hans Kronberger vom PVA: "Wir empfehlen unseren Mitgliedern auf jeden Fall einzureichen, da die tatsächliche Entwicklung nicht absehbar ist!" Neuerlich kritisiert der PVA, dass die Verordnung erst zwei Wochen vor Wirksamkeit präsentiert wird.

Besonders betroffen sind Errichter von Freiflächenanlagen, die laut dem ersten Entwurf der Tarifverordnung nicht zum Zuge kommen sollen. Da hinter der Projektierung von Anlagen viel Aufwand für behördliche Bewilligungen und enorme Planungskosten stecken, appelliert der PVA noch einmal dringendst an den Wirtschaftsminister, diese Passage zu überdenken. Die maximale Anlagengröße wird laut Entwurf voraussichtlich von aktuell 500 kWp auf 350 kWp abgesenkt. Der PVA rät dennoch für die Antragstellung 2014 die maximale Anlagengröße von 500 kWp beizubehalten. Sollte es tatsächlich zu einer Absenkung auf 350 kWp kommen so empfiehlt der PVA auf jeden Fall auch mit der größer genehmigten Anlage einzureichen, da eine nachträgliche Reduzierung der Anlagengröße durchaus möglich sein müsste.

Dass aus dem Resttopf nur noch dach- und fassadenintegrierte Anlagen bedient werden sollen entspricht nach Ansicht des PVA nicht der Intention des parlamentarischen Gesetzgebers. Dies ist einer der Gründe warum der PVA für das Jahr 2014 eine Novellierung des Ökostromgesetzes fordert. Hans Kronberger: "Die PV-Branche hat sich fachlich in den letzten Jahren exzellent aufgestellt. Jetzt braucht sie Planungssicherheit und eine langfristige Perspektive. Daher müssen die Schwachstellen im Ökostromgesetz, die sich in der Praxis auftun, korrigiert werden, auch wenn dies den Verordnungsspielraum der Minister einengt."

Positiv vermerkt der PVA, dass der Vergabemodus bürgernäher gestaltet wurde. Man ist vom unseligen Silvestertermin abgekommen, der in diesem Jahr zusammen mit den Computerproblemen zu einem gigantischen Tohuwabohu geführt hatte.

Die Robots, die das System mit Massenanträgen beschossen haben, so wird glaubhaft versichert, seien diesmal chancenlos.

Die Ausschreibung beginnt am ersten Arbeitstag des neuen Jahres am 2. Jänner 2014 um Punkt 10 00 Uhr.

Quelle: Bundesverband Photovoltaic Austria



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /