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EU-Abgeordnete plädieren für Kennzeichnung von Gentechnikhonig

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat Ende November einen Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, wonach Honig mit Spuren von gentechnisch veränderten Pollen nicht entsprechend gekennzeichnet werden muss.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird derzeit die EU-Honigrichtlinie überarbeitet. Die Richter hatten 2011 entschieden, dass nach der EU-Gesetzgebung mit gentechnisch verändertem Pollen kontaminierter Honig gekennzeichnet werden muss. Die Begründung des Gerichtshofs: Der Pollen im Honig sei eine Lebensmittelzutat gentechnisch veränderten Ursprungs und müsse daher auf dem Etikett stehen.

Mit ihrem Vorschlag wollte die Kommission dies umgehen, indem sie Pollen als natürlichen Bestandteil des Honigs bezeichnete, der nicht gekennzeichnet werden muss. Das Votum des Umweltausschusses verhinderte diesen Trick. Nun muss noch das Plenum des EU-Parlaments darüber abstimmen. Die Grünen wollen sich für die Kennzeichnungspflicht einsetzen, damit Verbraucherinnen und Imker Sicherheit haben.

Quelle: EU-Umweltnews DNR


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /