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Pressemitteilung

Mehr Födergelder für Energieberatung sowie Förderung von Thermografie und Stromeinsparberatung ab 1. Mai 2008

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird die Förderbedingungen für Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden ab dem 1. Mai 2008 erhöhen. Die bisherigen Beratungszuschüsse von 175 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 250 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten werden auf maximal 300 Euro bzw. 360 Euro angehoben. Neu ist auch, dass die Zuschüsse maximal 50% betragen dürfen. In der bisherigen Richtlinie war die Zuwendung ein Festbetrag.

Bisher konnten nur Gebäude Gegenstand der Beratung sein, deren Baugenehmigung vor 1984 (für die alten Bundesländer) bzw. 1989 (für die neuen Bundesländer) erteilt worden ist. Hier wurde der Anwendungsbereich ausgedehnt auf Gebäude, deren Baugenehmigung vor dem 1. Januar 1994 erteilt worden ist.

Neu ist die Förderung der Thermografie. Als Erweiterung der Vor-Ort-Beratung (Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen) können bis zu vier Bilder mit jeweils 25 Euro gefördert werden. Auch die Förderung separater Thermografiegutachten ist zukünftig mit bis zu 150 Euro (maximal 50%) möglich.

Ebenfalls neu im Vor-Ort-Beratungsprogramm ist die Option Stromeinsparberatung als Zusatzleistung. Beratungsempfänger sollen so über weitere Sparpotentiale aufgeklärt werden. Diese Leistung wird zur Hälfte, jedoch mit maximal 50 Euro gefördert.

Die Richtlinie wird voraussichtlich am 30. April 2008 im Bundesanzeiger bzw. auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht und gilt ab dem 1. Mai 2008.
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