© Simon Carlsson rmad.co.uk
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Österreichischer Einspruch gegen italienische Erklärung zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention

Zusatz Italiens würde Aufweichung der Alpenkonvention bedeuten

Wien- Bundesminister Andrä Rupprechter war gestern zu Besuch beim Generalsekretär der Alpenkon-vention Markus Reiterer in Innsbruck. Zentrales Thema des Arbeitsgesprächs war das Ver-kehrsprotokoll der Alpenkonvention.

Zwischen Österreich und Italien läuft seit längerem ein Dialog auf Expertenebene, um eine Lösung im Sinne der Vorgaben der Alpenkonvention und vor allem im Sinne des Verkehrspro-tokolls zu finden. Damit soll sichergestellt werden, dass die zentrale Bestimmung des Ver-kehrsprotokolls, die neue hochrangige Straßen für den Alpentransit verbietet (Art. 11), in seiner Gesamtheit verbindlich bleibt.

Bundesminister Rupprechter unterstreicht die Bedeutung des Verkehrsprotokolls für Österreich als Transitland: ‘Die Menschen, die in den Alpen wohnen und unsere Umwelt dürfen nicht unter die Räder kommen! Wir haben daher im Dialog mit Italien sehr deutlich gemacht, dass die volle Geltung der Kernbestimmung des Verkehrsprotokolls nicht angetastet wird und dies auch mit der österreichischen Erklärung festgehalten.’

Das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention ist ein Staatsvertrag zwischen allen Alpenstaaten mit dem Ziel Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen und alpenquerenden Ver-kehrs auf ein Maß zu senken, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /