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EEG-Novelle: Kläranlagenbetreiber schlagen Alarm

Kläranlagenbetreiber erklären: Die EEG-Novellierung führt durch die geplante Erhebung der EEG-Umlage auf Eigenstromnutzung in Kläranlagen zu Gebührenerhöhungen.

Berlin. In immer mehr Kläranlagen wird aus Klärgas Strom produziert und aus der bei der Abwasserreinigung entstehenden Wärme Strom erzeugt. Dieser Strom wiederum wird in den Kläranlagen sofort als Eigenstrom genutzt. Damit steigt die Energieeffizienz enorm und es muss weniger Strom für die Abwasserreinigung eingekauft werden. So konnten die Abwasserbetriebe mit ausgeklügelter Technik und effizienten Verfahren in den letzten Jahren trotz steigender Energiepreise und zusätzlicher Aufgaben für den Umweltschutz die Gebühren stabil halten. Gleichzeitig wurde Kohlendioxid eingespart. Das dient dem Klimaschutz und den Gebührenzahlern. Für diese Eigenstromerzeugung haben die Kläranlagenbetreiber keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten.

Nun sollen sie aber mit den Änderungen nach der EEG-Novelle auf den in den Kläranlagen erzeugten und ausschließlich dort genutzten Strom mit der EEG-Umlage belastet werden, damit der Strompreis davon entlastet wird. So wird eine Erhöhung der Abwassergebühren vom Gesetzgeber bewirkt, die mit der Abwasserreinigung nichts zu tun hat. „Das ist das Prinzip von der linken Tasche in die rechte Tasche“, erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V. heute in Berlin. „Eine Entlastung ist das für die Stromkunden definitiv nicht, weil sich die EEG-Umlage versteckt wieder in der Gebühr findet“, so Hecht weiter. „Wir sind enttäuscht, dass die Bundesregierung die Beschlüsse des Bundesrates, der das auch bemängelt hatte, vom Tisch gewischt hat!“

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert daher, die Erzeugung von Strom für den Eigenbedarf bei Abwasseranlagen von der EEG-Umlage freizustellen, sie aber mindestens den Kraftwerken diesbezüglich gleichzustellen.
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