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Oesterreichs Energie präsentiert 5 Forderungen zu Energieeffizienz

E-Wirtschaft zeigt Schwachstellen und Folgekosten des Entwurfs zum Energieeffizienzgesetz auf

Österreichs E-Wirtschaft unterstreicht die Bedeutung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, lehnt jedoch Teile des Entwurfs für das Bundes-EnergieeffizienzG 2014 wegen hoher Kosten und bestehender Intransparenz ab. "Das Gesetz ist ein Belastungspaket für Haushalte und Industrie", kritisierte Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der österreichischen E-Wirtschaft. Die E-Wirtschaft fordert eine intensive Folgenanalyse und Überarbeitung des Gesetzes vor einem etwaigen Beschluss, um Schaden für Konsumenten und den Wirtschaftsstandort zu vermeiden.

Schmidt: "Oesterreichs Energie bekennt sich aus voller Überzeugung zu einem sparsameren und effizienteren Einsatz von Energie. Das ist eine der Grundlagen für die notwendige Transformation unseres Energiesystems in Richtung erneuerbare Energien und zur Reduktion der Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen. Aber insbesondere ein Effizienzgesetz sollte selbst effizient sein und nicht intransparent und ohne klare Regelungen." Für die Lieferanten von Elektrizität bedeutet die Umsetzung der im Gesetzesentwurf vorgegebenen Reduktionsziele jährliche Aufwendungen bis 2020, die je nach Kosten der Maßnahmen zwischen 200 Mio. Euro und 400 Mio. Euro pro Jahr ausmachen und bei Nichterfüllung aufgrund von Strafzahlungen über 500 Mio. Euro jährlich erreichen können. Die Kosten der Energielieferanten werden zudem zu Erhöhungen der Strompreise führen, weil sie nicht von den Lieferanten getragen werden können. In Summe können durch das Gesetz Kosten von über 3,7 Mrd. Euro bis 2020 auflaufen, so Schmidt.

Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht wie für alle Energielieferanten auch für die Elektrizitätswirtschaft von 2014 bis 2020 jährlich Einsparungen von 0,6 Prozent der durchschnittlichen Lieferungen zwischen 2010 und 2012 vor. Für die Elektrizität sind dies jährlich zusätzliche Reduktionen von 371 Mio. Kilowattstunden (kWh), die sich bis 2020 auf 10,4 Milliarden kWh addieren, was ein Sechstel eines gesamten Jahresverbrauchs von Elektrizität ausmacht. Mit dieser Verpflichtung geht das Gesetz sogar über den rechnerischen notwendigen Wert von 0,54 Prozent pro Jahr hinaus. Die Berechnungen zur Zielhöhe sollten daher nochmals überprüft werden. "Das Energieeffizienzgesetz hat somit das Potenzial, einen bedeutenden Beitrag zur Transformation des österreichischen Energiesystems zu leisten. Welche Veränderungen mit welchen Kosten dafür verbunden sind, geht jedoch aus dem Gesetzesentwurf nicht ausreichend hervor", erklärte Stefan Schleicher, Professor am Wegener Center für Klima und Globalen Wandel an der Universität Graz. Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung und das Wegener Center haben im Auftrag von Oesterreichs Energie eine Analyse der Kosteneffekte des Energieeffizienzgesetzes durchgeführt.

Effizienzgesetz zeigt Kosten bei Energielieferanten und Kunden nicht auf Für die Kunden der Elektrizitätswirtschaft bedeuten die im Gesetzesentwurf enthaltenen Einsparungen bis 2020 durchschnittlich Verringerungen bei den Stromkosten von 215 Mio. Euro pro Jahr. Dem gegenüber stehen jedoch die Aufwendungen für die Maßnahmen, mit denen diese Einsparungen erreicht werden, die aber in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf fehlen. Diese Aufwendungen fallen sowohl bei den Lieferanten als auch bei den Kunden an. "Energieeinsparungen sind nur in den seltensten Fällen gratis", so Schleicher. Die Analysen für den Bereich Elektrizität zeigen, dass die Einsparungen der Kunden für deren Beitrag zu den Effizienzmaßnahmen zu verwenden sein werden. Schleicher: "Die Kosten für Effizienzmaßnahmen sind damit aber noch nicht zur Gänze erfasst, denn auch die Stromkunden werden Investitionen tätigen, die nur zum Teil von den Lieferanten finanziert werden, beispielsweise beim Einbau einer neuen Heizung oder Wärmedämmmaßnahmen." Zusätzlich fallen bei den Lieferanten von Elektrizität Kosten an, um ausreichend Anreize für Einsparungsaktivitäten auszulösen. Diese Kosten sind abhängig von den Kosten für die Effizienzmaßnahmen und allfälliger Verwaltungsstrafen für Fehlmengen im Bereich von 200 bis über 500 Mio. Euro pro Jahr zu erwarten. Im Energieeffizienzgesetz gibt es derzeit keine Bewertung der der damit verbundenen Kosteneffekte, erklärte Schleicher. Die Kostenbelastung für die Lieferanten von Elektrizität lassen sich auf Basis von Reduktionskosten mit 15 bis 30 Cent pro kWh aber abschätzen. In der Untersuchung wurden zusätzlich Vergleichsrechnungen angestellt, was passieren würde, wenn die Einsparziele nur zu 80 Prozent erreicht werden. Daraus ergeben sich bis 2020 Minimalkosten von 1,6 Mrd. Euro und Maximalkosten von 3,7 Mrd. Euro bei den Stromlieferanten. Bei den Stromkunden bedeutet das in der Folge eine zusätzliche Kostenbelastung der Haushalte die im Ausmaß den aktuellen Kosten für die Ökostromförderung entspricht - in Summe rund 500 Euro bis 2020, kommentiert Schmidt. Außerdem würde das Gesetz auch in allen anderen Energiebereichen Belastungen bewirken. Grobe Schätzungen lassen über alle Energiebereiche das Vierfache der Kosten erwarten, die bei Strom anfallen dürften.

Effizienzgesetz verursacht vermeidbare Kosten Etliche mit dem Effizienzgesetz verbundene Kosten könnten vermieden werden. Der Grund, so Schleicher: "Das Gesetz ist sogar so formuliert, dass die Kosten der Einsparungsmaßnahmen unnötig erhöht werden und damit die Ersparnis durch geringeren Energiebedarf bei weitem übertroffen wird." Anhand von typischen Beispielen für Effizienzmaßnahmen, (Einbau Wärmepumpe, Austausch Gastherme) kann sichtbar gemacht werden, dass sehr hohe Kosten deshalb anfallen, weil das Gesetz Mängel aufweist. Schleicher: "Hier geht es vor allem um die Limitierung der Einsparungsmaßnahmen bis zum Jahr 2020. Für langfristig wirkende Maßnahmen fällt dann zwar der gesamte Förderaufwand für Einsparungsmaßnahmen an, die Einspareffekte sind jedoch nur bis 2020 anrechenbar. Kostenerhöhend wirkt auch die mangelnde Flexibilität bei der Zielerfüllung über die einzelnen Jahre und die unterschiedlichen Energieträger. Schmidt: "Das ist eine enorme Belastung. Wir brauchen aber keine überteuerten Fleißaufgaben, denn wir sind schon sehr weit und das Energieeffizienzniveau in Österreich ist bereits derzeit sehr hoch."

Kritik an Lieferantenverpflichtung und Geldbeschaffung über Strafen Wesentliche Kritikpunkte seitens der E-Wirtschaft finden sich gegen die sogenannte Lieferantenverpflichtung und den Strafkatalog des Gesetzesentwurfs. Schmidt: "Eine Lieferantenverpflichtung, wie sie im Gesetzesentwurf vorgesehen ist, ist allein von der Systematik her kritisch zu sehen und stellt kein geeignetes Modell dar, um die Energie-effizienz auf volkwirtschaftlich optimale Weise zu erhöhen." Lieferanten können ihre Kunden in ihren Aktivitäten und ihrem Verhalten nicht direkt beeinflussen oder zu einem bestimmten Verhalten zwingen. Diese Verpflichtung bedeutet gleichzeitig einen hohen Aufwand für Dokumentation und bringt Intransparenz. Poltisch-strategische Maßnahmen wie steuerliche Anreize und Fördersysteme sind daher die bessere Lösung. Sie leisten aus Sicht von Oesterreichs Energie in Österreich schon jetzt einen großen Beitrag für die Erfüllung der europäischen Zielvorgaben. Auch das geplante Ausschreibungssystem, mit dem Lieferanten die Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz nach außen vergeben können enthält aus Sicht der E-Wirtschaft viele Unklarheiten und unnötig strenge Vorgaben sowie großen bürokratischen Aufwand. Die Anwendung des Vergaberechts bei der Ausschreibung von Energieeffizienzmaßnahmen würde enormen Aufwand bedeuten. Realitätsfremd ist aus Sicht der E-Wirtschaft auch die Verpflichtung, wonach 40 Prozent der Maßnahmen im Wohnraum zu setzen sind, da es Lieferanten gibt, die in diesem Kundensegment nicht tätig sind.

Teure Sanktionsmechanismen, mangelhafte Rechtssicherheit Kritik gibt es seitens der E-Wirtschaft gegen den vorgesehenen Sanktionsmechanismus, bei Nicht-Erreichen der Ziele oder anderen Verstößen gegen das Gesetz. Das Gesetz setzt hier auf eine Strafe von 20 Cent für jede Kilowattstunde, die auf die Erfüllung der Effizienzziele fehlt. Zusätzlich gibt es zehntausende Euro Strafen, wenn lediglich Meldungen verspätet abgesendet werden. Strafverschärfend ist zudem, dass das geplante Gesetz rückwirkend mit 1. Jänner 2014 in Kraft treten soll. Österreichischer Alleingang schadet Wirtschaftsstandort Österreichs E-Wirtschaft bietet dem Wirtschaftsstandort aktuell faire und konkurrenzfähige Strompreise, die im Lichte der Standortdiskussion keine zusätzliche Belastung durch Steuern, Abgaben oder Bürokratie vertragen. Schmidt: "Fast durchgehend wird in den anderen Ländern kein neues System implementiert sondern die bestehenden Systeme werden weitergeführt und auf den Zeitraum bis 2020 ausgedehnt. Dabei stehen strategisch-politische Maßnahmen im Vordergrund und nicht Strafzahlungen und Bürokratie." Österreich kann durch das geplante kostenaufwändige und ineffiziente System nichts gewinnen, aber viel verlieren. Ein Überblick über den Stand der Effizienzmaßnahmen in Europa zeigt, dass kein Land derartiges plant.

Oesterreichs Energie präsentiert fünf Forderungen der österreichischen E-Wirtschaft zum Energieeffizienz-Gesetz

Ein sinnvolles Energieeffizienz-Gesetz oder Paket strategischer Maßnahmen muss aus Sicht der E-Wirtschaft fünf grundlegende Voraussetzungen erfüllen:

Mehr Kostentransparenz, weniger Bürokratie Für die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen einer Effizienzverpflichtung ist die Finanzierung zu klären. Auf Basis einer fundierten Kostenbewertung sollten die notwendigen Investitionen dargestellt und eine Abdeckung diskutiert werden. Die Kosten eines solchen Systems sind für den Endkunden klar darzulegen. Überbordende Bürokratie ist zu vermeiden. Bei der geplanten Ausschreibung von Effizienzmaßnahmen könnte beispielsweise die erforderliche Transparenz auch mit wesentlich einfacheren und kostengünstigeren Verfahren und nicht mit der Anwendung des Vergaberechts erreicht werden.

Methodensicherheit Die Methoden für Monitoring und Bewertung der Maßnahmen bilden ein Kernstück des Systems und sind daher verbindlich festzulegen, um den Unternehmen rechtsichere Planung zu ermöglichen. Erforderlich sind eine einfache und unbürokratische Handhabung des Monitorings und der Dokumentation der Maßnahmen. Von entscheidender Bedeutung wird zudem die Anrechenbarkeit bereits gesetzter Maßnahmen sein. Eine gesicherte Ausgangsbasis des Effizienzniveaus ist unverzichtbar für eine sinnvolle und ökonomische Planung von künftigen Maßnahmen.

Politisch-Strategische Maßnahmen statt Lieferantenverpflichtung Das Gesetzespaket verpflichtet alle Lieferanten, die Endverbraucher in Österreich beliefern, individuell pro Jahr zur jährlichen Setzung von Energieeffizienzmaßnahmen in der Höhe von 0,6 Prozent ihrer an Endkunden abgegebenen Energie. Die Lieferantenverpflichtung stellt aber kein geeignetes Modell dar, um die Energieeffizienz auf volkwirtschaftlich optimale Weise zu erhöhen. Österreich sollte seine Effizienzmaßnahmen vielmehr über poltisch-strategische Maßnahmen erfüllen. Beispiele dafür wären Anreize auf Bundes- und Landesebene, steuerliche Anreize und Fördersysteme die weiter fortgeführt und ausgebaut werden könnten. Auch die Vorleistungen Österreichs zur Steigerung der Energieeffizienz sind umfassend anzuerkennen.

Stabile Rahmenbedingungen und Zeitplan Ein rückwirkendes In-Kraft-Treten des Gesetzes mit 1.1.2014 ist keinesfalls umsetzbar. Erst wenn die fehlenden Rahmenbedingungen vorliegen, kann eine Maßnahmenplanung und entsprechende Steuerung in den Unternehmen aufgesetzt werden. Es sollte daher der Beginn des Verpflichtungszeitraums mit dem Jahr 2015 festgelegt werden.

Verzicht auf überzogene Verwaltungsstrafen Wenn Einsparverpflichtungen nicht eingehalten werden, droht eine Geldstrafe von 20 Cent für jede kWh. Strafen in dieser Höhe sind abzulehnen. Sanktionen sind kein taugliches Mittel Energieeffizienzsteigerungen zu bewirken. Weitere Sanktionen gibt es für geringfügige Versäumnisse, das ist weder sinnvoll noch zielführend.


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