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E-Wirtschaft warnt vor Kostenbelastungen der Haushalte durch Energieeffizienzgesetz

Oesterreichs Energie: Wesentliche Kritikpunkte bleiben trotz kleiner Verbesserungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf vollinhaltlich aufrecht

Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft, warnt vor den drohenden finanziellen Belastungen für Energielieferanten und Energiekunden durch das geplante Energieeffizienzgesetz, das am 11. Juni vom Ministerrat beschlossen wurde. "Wenn das Parlament dieser Regierungsvorlage zustimmt, wird es trotz einiger kleiner Verbesserungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf in den kommenden sechs Jahren zu einer Belastung der Stromkunden von bis zu 500 Millionen Euro jährlich kommen", erklärte Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie.

"Aus Sicht der E-Wirtschaft ist es enttäuschend", so Schmidt, "dass die Bundesregierung trotz der vielen rechtlichen und inhaltlichen Schwachpunkte, die den Keim des Scheiterns in sich tragen, an dem Gesetz festhält, statt einer besseren Lösung eine Chance zu geben." Auch in der Fassung der Regierungsvorlage ist das Energieeffizienzgesetz mit seiner Lieferantenverpflichtung widersinnig. Ökologisch bedenklich ist aus Sicht der E-Wirtschaft, dass versucht wird, mit der Rasenmäher-Methode bei allen Energieformen die gleichen Kürzungen zu erzwingen, anstatt differenziert nach den Klimaauswirkungen und Formen der Energieverwendung vorzugehen. Schmidt: "Niemand kann verstehen, warum Strom aus 75% erneuerbaren Energien genauso gekürzt wird, wie fossile Treibstoffe." Zudem sollte gezielter dort angesetzt werden, wo die größten Potenziale liegen, beim Verkehr und bei der Niedertemperaturwärme. Überhaupt nicht sichtbar sind Ziele zur Verbesserung der Effizienz bei Transformation und Verteilung von Energie.

Unnötige Kostentreiber schaden Konsumenten und Energielieferanten

Weiterhin eine Bedrohung bleibt die unnötige Verteuerung von Effizienzmaßnahmen durch die spezielle Konstruktion des Gesetzes. Weil beispielsweise eine thermische Gebäudesanierung zwar über Jahrzehnte Energie einspart, aber die Einsparungen nur für wenige Jahre anerkannt werden, liegen die Kosten für die Vermeidung einer Kilowattstunde Energie für Haushalte und Energielieferanten im Sinne des Gesetzes deutlich über den Kosten, die pro verbrauchte Kilowattstunde anfallen. Insbesondere langfristige Maßnahmen werden dadurch behindert. Schmidt: "Das Gesetz bremst sich damit sozusagen selbst aus, weil den erfolgversprechendsten Maßnahmen die wirtschaftliche Basis entzogen wird." Die Kosteneffekte bei den Stromkunden sieht das Wirtschaftsforschungsinstitut bestenfalls ausgeglichen, die Mehrkosten bei den Lieferanten können 222 bis 445 Mio. Euro pro Jahr ausmachen. Da diese Kosten nicht in den Energiepreisen unterzubringen sein werden, werde es zusätzliche Belastungen für Stromkunden geben, die im Bereich der aktuellen Ökostromförderung liegen dürften. Schmidt: "Im Interesse der Energiekunden und des Wirtschaftsstandorts Österreich sollte der Nationalrat dieses Gesetz daher in seiner Gesamtheit ablehnen oder vor Beschlussfassung noch grundsätzlich verändern."

Die Forderungen der E-Wirtschaft bleiben daher aufrecht

Ein sinnvolles Energieeffizienz-Gesetz oder Paket strategischer Maßnahmen muss aus Sicht der E-Wirtschaft fünf grundlegende Voraussetzungen erfüllen:

Mehr Kostentransparenz, weniger Bürokratie

Für die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen einer Effizienzverpflichtung ist die Finanzierung zu klären. Auf Basis einer fundierten Kostenbewertung sollten die notwendigen Investitionen dargestellt und eine Abdeckung diskutiert werden. Die Kosten sind für den Endkunden klar darzulegen. Überbordende Bürokratie ist zu vermeiden.

Methodensicherheit

Die Methoden für Monitoring und Bewertung der Maßnahmen bilden ein Kernstück des Systems und sind daher verbindlich festzulegen, um den Unternehmen rechtsichere Planung zu ermöglichen. Erforderlich sind eine einfache und unbürokratische Handhabung des Monitorings und der Dokumentation der Maßnahmen.

Politisch-Strategische Maßnahmen statt Lieferantenverpflichtung

Das Gesetzespaket verpflichtet alle Lieferanten, die Endverbraucher in Österreich beliefern, individuell pro Jahr zur jährlichen Setzung von Energieeffizienzmaßnahmen in der Höhe von 0,6 Prozent ihrer an Endkunden abgegebenen Energie. Die Lieferantenverpflichtung stellt aber kein geeignetes Modell dar, um die Energieeffizienz auf volkwirtschaftlich optimale Weise zu erhöhen. Österreich sollte seine Effizienzmaßnahmen vielmehr über poltisch-strategische Maßnahmen erfüllen. Die Meldung Österreichs im Nationalen Energieeffizienzaktionsplan vom 30.4.2014 legt bereits klar dar, dass ein Verpflichtungssystem nicht erforderlich ist, sondern die Ziele Österreichs mit poltisch-strategischen Maßnahmen erreicht werden. Auch die Vorleistungen Österreichs zur Steigerung der Energieeffizienz sind umfassend anzuerkennen.

Stabile Rahmenbedingungen und Zeitplan

Erst wenn die fehlenden Rahmenbedingungen vorliegen, kann eine Maßnahmenplanung und entsprechende Steuerung in den Unternehmen aufgesetzt werden. Die Anrechenbarkeit von Maßnahmen sollte über ihre gesamte Wirkungsdauer möglich sein.

Verzicht auf überzogene Verwaltungsstrafen

Wenn Einsparverpflichtungen nicht eingehalten werden, droht eine Geldstrafe für jede kWh. Auch wenn die Verwaltungsstrafe gegenüber dem Begutachtungsentwurf reduziert wurde halten wir fest, dass Sanktionen und Geldstrafen kein taugliches Mittel sind um Energieeffizienzsteigerungen zu bewirken. Es sollten vielmehr innovative Lösungen angestrebt werden.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /