© Energiesparverband OÖ.
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Oberösterreich: Neue Energieförderungen für Haushalte nutzen

Ab sofort gibt es zwei neue Energieförderungen (Solarhaus und Handwerkerbonus) für Häuslbauer und Sanierer, informiert der OÖ Energiesparverband.

Linz - Mit dem "Handwerkerbonus" erhalten Privatpersonen ab 1.7. eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung (auch Mieter), wenn dabei Leistungen eines Handwerkers in Anspruch genommen werden - also zB für alle kleineren Dämm-Maßnahmen, Verbesserungen am Heizsystem, Austausch von Fenstern, einem hydraulischen Abgleich bei den Heizkörpern, Erneuerungen von Installationen (zB Pumpentausch), Wartungsarbeiten an der Heizung u.v.a.m. (zB auch Malerarbeiten). Dafür stehen im Kalenderjahr 2014 bis zu 10 Mio. Euro und 2015 bis zu 20 Mio. Euro zur Verfügung.

So funktioniert der "Handwerkerbonus"

Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben. Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten.
Die Förderung beträgt 20 % der Kosten der förderungsfähigen Arbeitsleistungen (exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro pro Wohnobjekt und Kalenderjahr.
Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen und frühestens ab Juli 2014 möglich. Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen für das Kalenderjahr 2014 zwischen 1.7.2014 und 31.12.2014 bzw. für das Kalenderjahr 2015 zwischen 01.01.2015 und 31.12.2015 erbracht und abgeschlossen werden.
Für die zur Förderung beantragten Arbeitsleitungen dürfen keine anderen Förderungen (zB Wohnbauförderung) in Anspruch genommen werden.
Alle geforderten Antragsunterlagen sind gesammelt an eine Bausparkasse zu übermitteln

Neue Förderung für Solarhäuser

Diese neue Förderaktion unterstützt die Errichtung von größeren solarthermische Anlagen auf Eigenheimen, die eine solare Deckung am Gesamtwärmebedarf eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses von mindestens 70% erreichen. Umfasst sind Neubauten, Bestandsgebäude und Sanierungsprojekte. Neben der solarthermischen Anlage werden auch Holzheizungen oder Wärmepumpen als Zusatzheizung gefördert. Besonders innovative Projekte werden in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen (erhöhten Fördersatz).

Der Fördersatz liegt bei maximal 50 Prozent der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten plus einer Pauschalförderung für die Zusatzheizung. Die maximale Fördersumme beträgt 12.000 Euro (bei Projekten mit Begleitforschung 15.000 Euro).

Die Antragsstellung für die Solarhaus-Förderung kann ab sofort bis 25.9.2014

Energieberatung

Die kostenlose und produktunabhängige Energieberatung für alle Maßnahmen gibt es beim Energiesparverband des Landes Oberösterreich. Weitere Auskünfte unter Telefon 0800 205 206.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /