© Hans Braxmeier / pixabay
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Aktion 21 deckt auf: Laufende Rechtsverstöße gegen verpflichtende Bürgerbeteiligung in Österreich (EU-Richtlinie)

380kV-Leitung Salzburg zeigt: Strategische Umweltprüfung, eines der wirkmächtigsten Bürgerbeteiligungsverfahren, wird oftmals in Österreich nicht rechtskonform umgesetzt

Bei der mündlichen Verhandlung zur Salzburger 380kV-Leitung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Anfang Juni blieb die wesentliche Frage nach sinnvolleren Alternativen zur veralteten Freileitungs-Technologie unbeantwortet. Sie wäre vorher verpflichtend in einer SUP (Strategischen Umweltprüfung) zu klären gewesen. Das Bundes-Elektrizitätswirtschafts und -organisationsgesetz (ElWOG) sieht jedoch eine SUP nicht vor, obwohl damit gegen EU-Recht verstoßen wird und der gesamte Planungsakt damit europarechtswidrig ist. Die Bürgerinitiativen Koppl und Eugendorf haben daher in Brüssel eine Beschwerde eingebracht.

Aktion 21 fordert rechtskonforme Umsetzung der SUP in Österreich

Der Verein "Aktion 21 Austria - Pro Bürgerbeteiligung" ist ein österreichweiter Zusammenschluss von Bürgerinitiativen mit dem Ziel, eine wirksame Beteiligung der Bevölkerung an allen Planungsprozessen durchzusetzen, die sich nachhaltig auf Ihre Lebensqualität auswirken können. Wir sehen in einer echten Bürgerbeteiligung - als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie - den einzigen Weg, durch objektiv nachvollziehbare Entscheidungen und mehr Transparenz der versteckt wuchernden Korruption Einhalt zu gebieten und dem "öffentlichen Interesse" im Sinne des Gemeinwohls zum Durchbruch zu verhelfen.

Quelle: Verein Aktion 21 Austria - Pro Bürgerbeteiligun


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /