©  Alliance For Nature- Schwarzer Viadukt
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Semmering-Basistunnel: Verwaltungsgerichtshof hebt auch Wasserrechtsbescheid im NÖ Großverfahren wegen Rechtswidrigkeit auf

Amt der NÖ Landesregierung verweigerte zuvor Aufhebung des Genehmigungsbescheides.

Ende Mai d.J. stellte die Natur- und Landschaftsschutzorganisation ‘Alliance For Nature’ Anträge an die Landeshauptmänner von Niederösterreich und Steiermark auf Aufhebung der eigenen Genehmigungsbescheide, da diese am rechtswidrigen UVP-Bescheid der Verkehrsministerin aufbauen.

Beamte des Amtes der NÖ Landesregierung wiesen jedoch den AFN-Antrag per Bescheid vom 30. Juni 2014 ‘wegen entschiedener Sache zurück’ und bringen nun ihren Landeshauptmann in eine prekäre Situation.

Denn NÖ Landeshauptmann Erwin Pröll hatte seinerzeit seine Zustimmung zum Projekt ‘Semmering-Basistunnel neu’ von der ‘konsequenten und korrekten Abwicklung’ der Verfahren abhängig gemacht.

Per Erkenntnis vom 26.06.2014 hat der Verwaltungsgerichtshof der ‘Alliance For Nature’ nun abermals Recht gegeben und auch den wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid im NÖ Großverfahren wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben; zuvor wurde jener im Stmk. Großverfahren aufgehoben.

‘Nachdem man beim Projekt ‚Semmering-Basistunnel neu‘ schon lange nicht mehr von einer konsequenten und korrekten Abwicklung der Verfahren sprechen kann, gehen wir davon aus, dass Landeshauptmann Erwin Pröll sein Wort hält, seine Bedingung als nicht erfüllt erkennt, dem Scharmützel am Semmering ein Ende bereitet und kein neuerliches Verfahren für eine wasserrechtliche Bewilligung des umstrittenen Tunnels durchführen lässt’, hält Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck in einer Aussendung fest.

GastautorIn: CS für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / stevanov /