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Bis 2015 Steigerung des Ökostromanteils auf 15 Prozent geplant

Zweite Ökostromgesetz-Novelle im Parlament

Zur Umsetzung von Entschließungen des Nationalrats und Empfehlungen der Energie-Control folgend, hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen Entwurf für eine Novelle des Ökostromgesetzes (553 d.B.) mit neuen Zielen für den Ausbau von Ökostromanlagen vorgelegt. Erneuerbare Energieträger sollen bis 2015 einen Anteil von 15 % am elektrischen Endverbrauch aus öffentlichen Netzen erreichen. Neue und erweiterte Laufkraftwerke sowie Windkraftanlagen sollen bis 2015 jeweils um 700 MW mehr Leistung aus Wasser und Wind bringen, wobei die Hälfte der geplanten zusätzlichen Wasserkraftkapazität auf kleine- und mittlere Anlagen entfällt. Unter der Voraussetzung verfügbarer Rohstoffe sollen zudem neue Biomasse- und Biogas-Ökostromanlagen mit 100 MW Leistung errichtet werden. Investitionen zur energetischen Nutzung von Ablauge aus der Zellstoff- oder Papiererzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden in die Ökostrom-Förderung einbezogen. Um Bau und Ausbau von Anlagen zu beschleunigen, wird das zusätzliche jährliche Unterstützungsvolumen von 17 Mill. Euro auf 21 Mill. Euro aufgestockt und die Vergabe der Mittel flexibler gestaltet.

Hinweis: Ausführlicher siehe Homepage des Parlaments www.parlament.gv.at, Menüpunkt Aktuelles, Pressedienst

Quelle. Aussendung der Parlamentskorrespondenz



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /