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Jagdgesetzentwurf NRW - gute Ansätze, aber unzureichend

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ihren Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz vorgelegt. Wildtierschutz Deutschland e.V. begrüßt, dass darin einige wichtige tierschutzrelevante Verbesserungen Eingang gefunden haben, kritisiert die Änderungen jedoch als insgesamt unzureichend.


Zu den zentralen Verbesserungen des Gesetzentwurfs gehören zweifellos das Verbot einiger besonders tierquälerischer Jagdpraktiken wie der Baujagd, der Jagd mit Totschlagfallen sowie der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist zudem, dass zukünftig auch juristische Personen wie etwa Natur- und Tierschutzverbände die Möglichkeit haben sollen, ihre Grundstücke von der Bejagung auszunehmen.

Diesen guten und nur zu unterstützenden Aspekten steht leider eine Reihe verpasster Chancen gegenüber, weiteres Tierleid zu verhindern und die Jagd stärker an wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten. So wurden an der Liste jagdbarer Arten lediglich kosmetische Korrekturen vorgenommen, obwohl es für die Verfolgung der meisten Wildtierarten keinen vernünftigen Grund gibt.
Jungfüchse beispielsweise dürfen weiterhin das ganze Jahr über getötet werden. Zwar behauptet die Jägerschaft gebetsmühlenartig, dass die Bejagung des Fuchses zur Bestandsreduktion notwendig sei; wissenschaftliche Studien widerlegen dies jedoch bereits seit geraumer Zeit. So lässt intensive Bejagung die Geburtenraten in die Höhe schnellen; eine Reduktion der Fuchspopulation ist daher mit jagdlichen Mitteln weder nötig noch überhaupt möglich. Ebenso wenig gibt es für die flächendeckende Bejagung anderer Beutegreifer, wie etwa des Steinmarders oder des Dachses, oder den Abschuss von Vögeln einen vernünftigen Grund. Hier scheint die Landesregierung dem Druck des Landesjagdverbands gewichen zu sein.

Auch die geplanten Schonzeitenregelungen sind unzureichend. Um Wildtieren eine Phase ungestörter Fortpflanzung und Entwicklung zu geben, bedarf es einer mindestens sechs-, besser neunmonatigen vollständigen Jagdruhe. Stattdessen bleibt die Landesregierung im Wesentlichen beim bisherigen Stückwerk aus meist viel zu kurzen Schonzeiten, die über den Jahresverlauf verteilt sind.

Die Grünen haben das Gesetzgebungsverfahren mit dem Anspruch begonnen, die Jagd stärker an Belangen des Natur- und Tierschutzes zu orientieren und zu einem wissenschaftlich fundierten Wildtiermanagement auszubauen. Diese Ansprüche erfüllt der vorliegende Gesetzesentwurf nur eingeschränkt. Wildtierschutz Deutschland e.V. fordert daher, ihn vor der Verabschiedung an genau diese Pläne anzupassen. Dazu gehört insbesondere:

- Eine deutliche Einschränkung des Katalogs jagdbarer Arten. Für die Verfolgung etwa von Beutegreifern und Vögeln gibt es keinen vernünftigen Grund.
- Eine mindestens sechsmonatige gemeinsame Jagdruhe für alle Tierarten.
- Jagdliche Eingriffe in Tierbestände dürfen grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn sie aus übergeordneten Gründen erforderlich sind und die Wirksamkeit der jeweiligen Maßnahme wissenschaftlich nachgewiesen werden kann.

Völlig unverständlich sind unterdessen die aggressiven Proteste der Jägerschaft gegen jede noch so kleine Verbesserung des Schutzes von Wildtieren und Natur. Statt Argumente zu liefern, bedient man sich dort übelster Polemik und wütender Anfeindungen, um Kritiker einzuschüchtern. Offensichtlich haben große Teile der Jägerschaft noch immer nicht realisiert, dass Tiere nach Meinung der weit überwiegenden Bevölkerungsmehrheit eben keine rechtlosen "Sachen" mehr sind. Eine Jägerschaft, die sich vehement weigert, andere Belange als die eigenen Abschussinteressen zu würdigen, hat in der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts jedoch ganz gewiss keinen Platz mehr.
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