© Laurent Renault
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Konzerne bekommen kein Mitspracherecht beim nationalen Gentechnikanbauverbot

Der EU-Umweltausschuss setzt ein klares Zeichen für ein nationales Selbstbestimmungsrecht

Wien/Brüssel – Heute wurde im Umweltausschuss des EU-Parlaments in einer Vorabstimmung darüber abgestimmt, wie in Zukunft das nationale Selbstbestimmungsrecht für Mitgliedsstaaten aussehen soll, die keinen Gentechnikanbau auf ihrem Gebiet haben möchten.

Entgegen dem Entschluss des Ministerrates vom Juni 2014 hat sich der Umweltausschuss dafür ausgesprochen, Konzernen dabei kein Mitspracherecht einzuräumen. ‘Dem früheren Entschluss zufolge hätte nämlich ein Mitgliedsstaat, der keinen Gentechnikanbau möchte, im Falle eines Anbauantrags für eine neue Gentechnik-Pflanze in der EU erst bei dem Antragssteller, also dem Gentechnik-Konzern, um Ausnahme ansuchen müssen’, erklärt Heidemarie Porstner, Gentechniksprecherin der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000. ‘Wir sind sehr erleichtert über diese richtungsweisende Abstimmung im Umweltausschuss. Jetzt ist es wichtig, dass der Rat sich auf die Position des Parlaments zubewegt und damit eine solide rechtliche Basis für ein nationales Anbauverbot geschaffen wird.’ Nach der Entscheidung im EU-Umweltausschuss werden Diskussionen im Europäischen Rat und in der EU-Kommission geführt. Die endgültige Abstimmung und Entscheidung ist für Jänner 2015 im Plenum des EU-Parlaments anvisiert.

Bisher ist in der EU nur eine Gentech-Pflanze für den Anbau zugelassen, nämlich der Mais MON810 von Monsanto. Hier steht jedoch eine Neuzulassung an und für einen weiteren Gentech-Mais (1507 von Pioneer) steht die Entscheidung der EU-Kommission noch aus. Die Hoffnung der EU-Kommission ist es, dass mit dem neuen nationalen Selbstbestimmungsrecht der Abstimmungsprozess für Anbauzulassungen von Gentech-Pflanzen in der EU endlich beschleunigt wird. Bisher gab es keine qualifizierte Mehrheit im Rat, weil sich vor allem kleinere Mitgliedsstaaten wie Österreich immer dagegen ausgesprochen haben. Auch auf Druck der Biotech-Konzerne soll dieses Prozedere nun beschleunigt werden. Kritische Punkte im Ratsbeschluss waren aus Sicht von GLOBAL 2000 vor allem die zwingende Mitentscheidung der Konzerne, aber auch die rechtliche Basis, auf der Mitgliedsstaaten ein Anbauverbot erwirken können. Diese wurde seitens des Parlaments jetzt verbessert.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /