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Grundsatzurteil: Subventionen für Agrarexporte müssen veröffentlicht werden

Kurios: Auch die Lufthansa kassiert Exportzuschüsse für das Essen an Bord der Flugzeuge, die den Luftraum der EU verlassen.

Spitzenempfänger von Agrarexportsubventionen müssen mit Namen und Fördersumme veröffentlicht werden. Dieses Grundsatzurteil hat das Verwaltungsgericht Hamburg heute bekannt gegeben. Im April 2006 hatte Greenpeace beantragt, die 40 größten Zahlungsempfänger offen zu legen. Die zuständige Bundesbehörde, das Hauptzollamt Hamburg-Jonas, hatte dies verweigert. Nach dem Urteil des Gerichts fallen Empfänger von Agrarsubventionen unter das Umweltinformationsgesetz und sind somit zu veröffentlichen. Diese Frage war bisher in Deutschland strittig, so dass die Öffentlichkeit nicht erfahren konnte, wer die Nutznießer der Agrarförderung sind.

Jährlich werden in Deutschland rund sechs Milliarden Euro an Landwirtschaftszuschüssen verteilt, ohne dass die Öffentlichkeit weiß, wer von diesem Geldsegen profitiert. Subventionen für den Export von Agrarprodukten sind dabei besonders umstritten: Hier wird das Geld der Steuerzahler eingesetzt, um deutsche Erzeugnisse zu verbilligen, damit sie im Ausland verkauft werden können. Dies führt dazu, dass die Exporte zum Teil preiswerter sind als beispielsweise das lokal erzeugte Hühner- oder Schweinefleisch in Afrika. Zudem führen die Exportsubventionen zu skurrilen Mitnahmeeffekten: Wie Greenpeace aufgedeckt hat, kassiert die Lufthansa Exportzuschüsse für das Essen an Bord der Flugzeuge, die den Luftraum der EU verlassen.



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Weitere Infos: Greenpeace Deutschland

Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /