© pixabay. Openclips
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Schweiz: Halber Atomausstieg im Nationalrat - Ständerat muss nachkorrigieren

Planbarkeit und Rechtssicherheit für Energiewende fehlen!

Zürich - Der Schweizer Nationalrat hat diese Woche lediglich einen halben Atomausstieg beschlossen. Er hat es verpasst, mit ausreichenden Laufzeitbegrenzungen die nuklearen Risiken zu reduzieren. Damit fehlt der Energiewende die notwendige Planbarkeit und Rechtssicherheit.

Die Schweiz betreibt mit Beznau I das älteste AKW der Welt. Zwei weitere Reaktoren Beznau II und Mühleberg sind weit über 40 Jahre alt und befinden sich im weltweiten Vergleich ebenfalls in der Geriatrieabteilung. Nachrüstungen sind nur bedingt wirkungsvoll und lohnen sich finanziell immer weniger. Mit dem angenommenen Langzeitbetriebskonzept und mit maximal 60 Jahren für Beznau gibt es keinen definierten Atomausstieg. Damit steigen die nuklearen Risiken trotz Fukushima. SES-Geschäftsleiter Jürg Buri ist enttäuscht: "Die NationalrätInnen haben Ihr Wahlversprechen von 2011 offensichtlich vergessen und sich nur für einen halben Atomausstieg entschieden. Sie nehmen die Risiken des ältesten AKW-Parks der Welt offensichtlich nicht ernst."

Die SES fordert daher den Ständerat auf, Laufzeitbegrenzungen einzuführen. Im Interesse der Sicherheit der Schweizer Bevölkerung ist die Laufzeit auf 40 Jahre zu begrenzen.


Rund 20 Stunden debattierten die Nationalräte und Nationalrätinnen über das Gesetzespaket der Energiestrategie 2050. Die SES fasst die wichtigsten Entscheide des Energiewende-Marathons zusammen.


Die beschlossenen Details:

Förderung erneuerbarer Energien: Der Nationalrat bewilligte die Erhöhung der maximalen Förderabgabe (KEV) von 1,5Rp./kWh auf 2,3Rp./kWh. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, zielführend für den Abbau der Warteliste wäre aber die Abschaffung dieser Limite.

Effizienz: Ein Bonus-Malus-System soll Anreize für Elektrizitätswerke schaffen, weniger Strom zu verkaufen und damit die Effizienz zu erhöhen. Für Gebäudesanierungen sollen aus der CO2-Abgabe mehr Mittel zur Verfügung stehen.

Atomausstieg: Der 2011 verkündete Atomausstieg wird vom Nationalrat nicht ernst genommen. Zwar wurde das Neubauverbot für AKW angenommen. Das von der Energiekommission des Nationalrates vorgeschlagene Langzeitbetriebskonzept setzte sich ebenfalls durch, dieses bedeutet allerdings faktisch nach wie vor unbegrenzte Laufzeiten: Die AKW-Betreiber dürfen jeweils nach 40 Jahren alle 10 Jahre eine Betriebsbewilligung für weitere 10 Jahre beantragen. Nur für die drei Uralt-Reaktoren Mühleberg und Beznau I+II wurde die Laufzeit auf gefährlich lange 60 Jahre begrenzt.

GastautorIn: SES für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /