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Lebensmittel: Verbraucherfreundlichere Kennzeichnung in Kraft

Inhaltsstoffe sind besser zu erkennen

Dank der neuen Kennzeichnungsvorschriften der EU für Lebensmittel[1], die das Europäische Parlament und der Rat im Jahr 2011 angenommen haben, werden die Informationen über die Inhaltsstoffe von Lebensmitteln ab dem 13. Dezember 2014 klarer, umfassender und genauer; für die Verbraucher wird es dadurch leichter, bewusste Ernährungsentscheidungen zu treffen.

Der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis erklärte: ‘Ab dem 13. Dezember 2014 kommen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern unsere mehrjährigen Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften zugute. Auf dem Etikett werden jetzt noch deutlicher die wichtigsten Inhaltsstoffe vermerkt sein. Dies erleichtert Verbrauchern die Entscheidung, welche Lebensmittel sie kaufen sollen. Im Mittelpunkt der neuen Vorschriften stehen die Verbraucher, die klarere Informationen erhalten; zugleich sind die Neuerungen für die Unternehmen praktikabel.’


Hier einige der wichtigsten Änderungen:<(b>

bessere Lesbarkeit der Informationen (Mindestschriftgröße der verpflichtenden Angaben);
klarere und einheitliche Hervorhebung der Allergene (z. B. Soja, Nüsse, Gluten, Laktose) im Zutatenverzeichnis bei vorverpackten Lebensmitteln (durch Schriftgröße, Schriftart oder Hintergrundfarbe);

verpflichtende Angabe der Allergene bei nicht vorverpackten Lebensmitteln (auch bei Abgabe in Gaststätten);

verpflichtende Angabe bestimmter Nährwertinformationen bei den meisten vorverpackten verarbeiteten Lebensmitteln;

verpflichtende Ursprungsangabe bei frischem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch;

gleiche Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften für Fernabsatz (Bestellungen im Internet oder aus dem Katalog) und Ladenverkauf;

Auflistung der technisch hergestellten Nanomaterialien im Zutatenverzeichnis;
Angabe der speziellen pflanzlichen Herkunft raffinierter Öle und Fette;

Verschärfung der Vorschriften, mit denen eine Irreführung der Verbraucher verhindert werden soll;

Angabe der Ersatzzutat bei nachgemachten Lebensmitteln (Imitaten);
eindeutiger Hinweis, wenn ein Lebensmittel aus Fleisch- oder Fischstücken ‘zusammengefügt’ ist;

eindeutiger Hinweis, wenn es sich um ein aufgetautes Lebensmittel handelt.

Die Verpflichtung zur Kennzeichnung verarbeiteter Lebensmittel mit einer Nährwertdeklaration greift dagegen erst ab dem 13. Dezember 2016.

Damit sich die Lebensmittelunternehmer problemlos auf die neuen Kennzeichnungs­vorschriften für vorverpackte und nicht vorverpackte Lebensmittel einstellen können, wurde eine dreijährige Übergangsfrist vereinbart. Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember 2014 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, weiterhin vermarktet werden dürfen, bis die Bestände (nicht jedoch die Etikettenbestände) erschöpft sind.

Die Kommission hat gemeinsam mit den Unternehmen ein Konzept erarbeitet, mit dem die Einhaltung der neuen Vorschriften gewährleistet werden soll. Auch ist die Einrichtung einer EU-Datenbank geplant, in der alle verpflichtenden Kennzeichnungsvorschriften erfasst werden, die auf EU-Ebene und in den einzelnen Mitgliedstaaten gelten. Diese Datenbank wird Lebensmittelunternehmern und KMU eine bequeme Abfrage dieser Infor­mationen ermöglichen. Aufgebaut werden soll die Datenbank im Laufe des Jahres 2015.

Hintergrund

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel werden Kennzeichnungsbestimmungen ersetzt bzw. in einem Rechtsakt zusammengeführt, die bisher in der Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür, in der Richtlinie 90/496/EWG über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln und in anderen Vorschriften für bestimmte Lebensmittelkategorien geregelt waren.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /