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EU-Parlament ermöglicht GVO-freie Zonen in den EU-Staaten

EU-Länder dürfen den Anbau von GVO-Pflanzen (genetisch veränderte Organismen) einschränken oder verbieten, auch wenn er auf EU-Ebene zugelassen bleibt.

Wien - Das europäische Parlament und der Rat hatten sich bereits im Dezember informell darauf geeinigt. Der ursprüngliche Vorschlag stammt aus dem Jahr 2010, wurde aber vier Jahre lang wegen Unstimmigkeiten zwischen Befürwortern und Gegnern von GVO unter den EU-Ländern blockiert. Die neuen Vorschriften werden im Frühjahr 2015 in Kraft treten.

"Dieses Abkommen bedeutet mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten, die den GVO-Anbau auf ihrem Hoheitsgebiet einschränken wollen. Diese Entscheidung ist richtungsweisend für die Debatte zwischen Befürwortern und Gegnern von GVO - eine Debatte, die noch längst nicht zu Ende ist", sagte die Berichterstatterin Frédérique Ries (ALDE, BE).

"Was die nächsten Schritte betrifft, so vertraue ich nun dem Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, der zugesichert hat, die Verfahren um die GVO demokratischer zu gestalten und zu gewährleisten, dass die entsprechende Forschung auch wirklich unabhängig ist", fügte sie hinzu.

Die mit den EU-Ministern ausgehandelte Vereinbarung wurde mit 480 Stimmen angenommen, bei 159 Gegenstimmen und 58 Enthaltungen.

Risikobewertung und Risikomanagement

Die neuen Vorschriften würden es Mitgliedstaaten gestatten, den Anbau von genetisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet aus umweltbezogenen Gründen zu beschränken oder zu untersagen - also nicht nur aus Gründen, die bereits von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf EU-Ebene bewertet wurden.

EU-Mitgliedstaaten könnten durch die neuen Regeln den GVO-Anbau etwa aufgrund der Stadt- und Raumplanung, der Landnutzung oder im Zusammenhang mit sozioökonomischen Auswirkungen verbieten, zum Beispiel wegen der hohen Kosten für biologisch wirtschaftende Landwirte wegen Verunreinigung. Verbote könnten auch Gruppen von nach Kulturen oder Merkmalen festgelegten GVO einschließen.

Bevor ein Mitgliedstaat solche Maßnahmen einführt, muss allerdings ein bestimmtes Verfahren beachtet werden, das es dem Unternehmen, das einen GVO in der EU in Verkehr bringen möchte, ermöglicht, den Beschränkungen seiner Zulassung zuzustimmen. Wenn das Unternehmen nicht zustimmt, kann der Mitgliedstaat allerdings die Maßnahmen trotzdem durchsetzen.

MON 810-Mais ist derzeit der einzige GVO, der in der EU angebaut wird. Die ebenfalls genetisch veränderte Kartoffelsorte "Amflora" wurde vom Europäischen Gerichtshof 2013 verboten, nachdem die Europäische Kommission sie zuvor zugelassen hatte.

Pufferzonen /grenzüberschreitende Kontaminierung

In jedem Fall müssen die EU-Länder sicherstellen, dass der GMO-Anbau keine anderen Erzeugnisse verunreinigt sowie besonders darauf achten, grenzüberschreitende Kontaminierungen durch GVO zu verhindern, so der Text der neuen Regeln.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /